Witten. Der Rat hat einen Prüfauftrag verabschiedet: Gibt es keine Handhabe, „Demokratiefeinden“ die Nutzung öffentlicher Gebäude in Witten zu versagen?
Gegen die Stimmen aus dem konservativen Lager hat Rot-Grün im Rat einen heiß diskutierten Prüfauftrag durchsetzen können. Die Stadt soll die rechtlichen Grundlagen checken, inwieweit verfassungs- beziehungsweise demokratiefeindlichen Organisationen oder Parteien die Nutzung öffentlicher Gebäude verwehrt werden kann.
Die AfD wird zwar nicht einmal genannt, aber der Hintergrund für diesen Antrag ist eindeutig: Das Kulturforum sah im Januar keine rechtliche Handhabe, der Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland die Nutzung des Saalbaus für ihren damaligen „Bürgerdialog“ zu verweigern.
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In dem Antrag von SPD und Grünen heißt es: „Der Rat der Stadt Witten lehnt jegliche Aktionen ab, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten, rassistisch, antisemitisch, nationalistisch und/oder verfassungsfeindlich sind.“ Die Verwaltung möge prüfen, „inwieweit Organisationen, Gruppierungen, Vereine oder Parteien, die oben genannte Inhalte verbreiten beziehungsweise die durch den Verfassungsschutz beobachtet, geprüft oder entsprechend eingestuft wurden - von der Anmietung öffentlicher Gebäude abgehalten werden können. Möglicherweise können die Mietbedingungen geändert werden.“
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„Wenn keine Regelungen gefunden werden, könnte die nächste demokratiefeindliche Veranstaltung auch in einer Schule stattfinden, im schlimmsten Fall in einer zertifizierten Schule ohne Rassismus“, heißt es aus Reihen der SPD. Die CDU stimmte gegen den Antrag von Rot-Grün.
„Das Problem AfD muss man mit Politik lösen. Was anderes wäre es natürlich, wenn die AfD als verfassungsfeindlich eingestuft wird“, sagt Unionsfraktionschef Volker Pompetzki. Er wäre das Thema lieber „von unten“ angegangen und hätte mit den „Praktikern“ im Saalbau, im Kulturforum gesprochen. Pompetzki: „Wer kann entscheiden, jetzt brechen wir eine Veranstaltung ab?“