Witten. Im Breddegarten wird nicht gestreut. Warum? Schließlich wohnen hier Senioren und der Park verbindet die Stadt mit einem beliebten Supermarkt.
Im Breddegarten wird nicht gestreut. Davor werden Fußgänger bereits an den Eingängen gewarnt. Doch die Grünanlage verbindet die Bahnhofstraße mit Kaufland, einem der letzten Vollversorger in der Wittener Innenstadt. Außerdem wird er von zwei Seniorenheimen und einer Grundschule eingerahmt. Am Samstag (20. Januar) glich der Fußweg noch einer Eisbahn.
Klar ist: Die Räumpflicht gilt für die- oder denjenigen, der oder dem die Wege oder an den Wegen gelegene Grundstücke gehören. Aber wem gehört der Breddegarten? Der Stadt oder der Boecker-Stiftung? Wer ist zuständig?
Weg ist nicht verkehrswichtig
Stefan Gropengießer-Aßmann kann diese Frage nicht beantworten. Der Geschäftsführer des Seniorenzentrums „Leben im Alter“ an der Breite Straße ist erst seit Kurzem im Amt. Man befinde sich derzeit in der Klärung, aber die Erbpachtgrundstücke in Parknähe verkomplizierten den Prozess. „Es wurde da geräumt, wo es der Räumungsplan vorsieht“, versichert er. Dieser Plan werde von einem langjährigen Mitarbeiter erstellt, der sich auskenne. Gestreut wurde seitens der Stiftung an der Breite Straße – aber eben nicht im Breddegarten. Hätte also die Stadt tätig werden müssen?
Nicht unbedingt: Die kommunale Streupflicht gelte nur für „verkehrswichtige“ Fußwege, heißt es von der Stadt. Es müsse eine „hohe Frequentierung über den gesamten Tag geben“. Zudem streuen die Handkolonnen der Stadt an markanten Punkten wie Bushaltestellen, Verkehrsinseln, Überwegen und Zebrastreifen. Wenn an einem Tag 100 Fußgänger pro Stunde einen Fußweg nutzen, gilt er als hoch frequentiert und es muss gestreut werden. Beim Breddegarten sei das aber nicht der Fall.
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Stadt: Fußgänger können Umweg nehmen
Auch Thomas Bodang vom Betriebsamt kommt zu dieser Einschätzung. Er geht zwar davon aus, dass der Weg zwischen Bahnhof- und Breite Straße der Stadt gehöre. Eine Räumpflicht gebe es hier aber nicht, versichert er. Zudem würde es „Kommunen überfordern, jeden Fußweg zu räumen“. Er bezeichnet den Weg an den Schrebergärten vorbei als „Abkürzung“. Fußgänger könnten einen Umweg in Kauf nehmen, der über Bürgersteige verläuft, auf denen Räumpflicht bestehe.
Wer muss streuen?
Für Gehwege vor Häusern sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr fällt, ist unverzüglich zu beseitigen - aber erst, wenn es aufgehört hat zu schneien. Die Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,5 Metern schnee- und eisfrei gemacht werden.
Schneit es nach 20 Uhr, muss erst am darauffolgenden Tag ab 7 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen erst ab 9 Uhr. Auf die Straße darf der Schnee nicht geschoben werden, denn der Verkehr muss fließen können.
Außerdem müssen die Gullys frei bleiben, damit Schmelzwasser abfließen kann. Salz sollte nur bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen gestreut werden. Andernfalls sollte man auf Granulat oder Sand setzen.
„Der Weg ist hoch frequentiert. Hier kommen innerhalb von zehn Minuten rund 30 Leute durch“, hält Gropengießer-Aßmann dagegen. Die Einschätzung der Stadt hält er für ein Indiz, dass man das Problem nicht ernst nehme. Im Breddegarten gebe es außerdem schon länger Probleme mit Vandalismus und Verunreinigung, derer sich die Stadt nicht annehme. Im Zuge der aktuellen Umbauarbeiten werde die Boecker-Stiftung ein Tor vor einem der Bewohnereingänge aufstellen lassen. Damit sollen ungewollte Schlafgäste ausgesperrt werden, die ab und an des Nachts hier ihr Lager aufschlagen.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Stadt ihre Position ändert. Sofern die Boecker-Stiftung nicht freiwillig streut, werden Fußgänger wohl weiterhin einen Umweg gehen müssen.
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