Bochum/Witten. Ein Mann soll in Witten seinen Neffen missbraucht haben. Jetzt hat der Prozess begonnen. Wie der Angeklagte auf die Vorwürfe reagiert.

Mutmaßliche Sex-Übergriffe von wenigen Sekunden Dauer in einer Wohnung in Witten beschäftigen seit Freitag, 1. Dezember, das Bochumer Landgericht. Angeklagt ist ein 62-jähriger Mann, der im Sommer 2022 am Rande eines Familienbesuchs in Witten seinen damals neunjährigen Neffen sexuell berührt und missbraucht haben soll. Die Anklage gegen den Onkel spricht von einem Verbrechen – er selbst schüttelt darüber nur den Kopf.

Die von Staatsanwalt Karsten Hake verlesenen Vorwürfe gehen zurück auf den 26. und 27. August 2022. Laut Staatsanwaltschaft war der Onkel damals zu Besuch bei seinem Neffen (heute zehn Jahre alt) und dessen Familie in Witten. „An beiden Tagen“, so die Anklageschrift, „nutzte der Angeklagte jeweils eine Gelegenheit, in der er mit dem Jungen alleine auf dem Sofa im Wohnzimmer saß.“

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Zunächst an Schulter und Oberkörper angefasst

Der 62-Jährige soll den Neunjährigen zunächst an Schulter und Oberkörper angefasst, seine Hand dann auch in Richtung des Intimbereichs bewegt haben. Bei dem ersten angeklagten Vorfall soll er währenddessen mit dem Neffen gemeinsam auf dem TV einen Film aus der Star-Wars-Reihe geschaut haben.

Bei dem zweiten mutmaßlichen Übergriff soll der Onkel am kommenden Morgen dem Jungen in die Schlafanzughose gegriffen haben. Der damals Neunjährige soll daraufhin aufgestanden sein und sich von dem Angeklagten entfernt haben. „Die gesamten Berührungen dauerten zusammengenommen in beiden Fällen etwa zehn Sekunden“, heißt es zum Schluss der Anklageschrift.

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Angeklagter schüttelt mit dem Kopf

Zum Prozessauftakt vor der 8. Jugendschutzkammer am Bochumer Landgericht hat der Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen. Schon während der Verlesung der Anklageschrift hatte der unter Betreuung stehende Mann mehrfach heftig mit dem Kopf geschüttelt. Nach einer kurzen Beratungsunterbrechung mit seinem Verteidiger folgte dann das Dementi. Angeblich soll es bei dem mutmaßlichen Vorfall am Abend des 26. August 2022 möglicherweise zu einer versehentlichen Berührung beim Toben gekommen sein. Der vorgeworfene Übergriff am darauffolgenden Morgen sei frei erfunden.

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Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch von Kindern in zwei Fällen. Das Gesetz sieht jeweils eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft vor. Es gibt auch einen richterlichen Hinweis auf eine mögliche Psychiatrie-Einweisung. Für die Verhandlung haben die Richter am Bochumer Landgericht vorerst noch drei weitere Sitzungstage bis zum 18. Dezember anberaumt. Auch der neunjährige Junge muss nun wohl als Zeuge aussagen.

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