Witten. Eine Wittenerin empört sich über Autos und schnell fahrende Radler auf dem Friedhof Pferdebachstraße. Das sei respektlos. Ist es denn erlaubt?
Vor fünf Jahren starb ihr Mann. Seitdem besucht Evelyne Feldotto ihn regelmäßig auf dem Hauptfriedhof an der Pferdebachstraße in Witten, wo seine Urne in einem Kolumbarium steht. „Ich gehe fast jeden Tag dorthin“, sagt die 70-Jährige. Was sie inzwischen schwer verärgert: „Dort fahren immer mehr Autos.“ Auch rasende Radler würden Gefahren bergen und immer mehr Hunde ohne Leine herumlaufen.
Die Autos blieben auch nicht nur auf den gepflasterten Wegen, sondern würden so dicht an Gräber heranfahren, dass sie die Wiese beschädigen. Die Radler, die dort laut der Friedhofsbesucherin schnell unterwegs sind, seien schlecht zu hören. Evelyne Feldotto: „Das ist vor allem für ältere Menschen gefährlich, die vielleicht nicht mehr so schnell reagieren können.“ Sie habe auch schon das Ordnungsamt auf die Probleme angesprochen.
Stadt Witten erteilt Ausnahmegenehmigung
Tatsächlich erteilt die Friedhofsverwaltung der Stadt auf Wunsch eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Friedhöfe. Sie kostet pro Tag eine Gebühr von drei Euro oder 30 Euro für ein ganzes Jahr.
„Diese Genehmigungen sind dazu gedacht, zum Beispiel bei einer kompletten Neubepflanzung des Grabes die Blumen und die Erde zur Grabstätte zu transportieren“, so Stadtsprecherin Lena Kücük. Außerdem wolle man es Personen mit Beeinträchtigungen ermöglichen, die Grabstätten von Angehörigen oder Bekannten auch dann zu erreichen, wenn der Weg zu Fuß individuell zu schwierig ist.
Stadt Witten betreibt fünf Friedhöfe
So erreichen Sie die Friedhofsverwaltung
Die Friedhöfe gelten als öffentliche Grünanlage und sind durchgängig begehbar. Die Trauerhallen sind nur zugänglich, wenn eine Trauerfeier stattfindet.
Die städtische Friedhofsverwaltung, die zur Abteilung Grünflächen des Betriebsamtes gehört, finden Bürgerinnen und Bürger sowie Bestatterinnen und Bestatter in der Dortmunder Straße 15.
Erreichbar sind die Mitarbeitenden unter 02302 581 3513 sowie persönlich vor Ort zu folgenden Zeiten: montags und donnerstags von 8 bis 12 und 13.30 bis 15 Uhr, dienstags von 8 bis 16 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr.
Insgesamt erteilt die Friedhofsverwaltung pro Jahr etwa 150 Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der fünf städtischen Friedhöfe. Dazu zählen außer der Fläche an der Pferdebachstraße noch der Friedhof Annen an der Diesterwegstraße, der Friedhof Heven am Steinhügel, der Friedhof Stockum an der Hörder Straße und der Friedhof Buchholz.
Meist handele es sich um Tagesgenehmigungen vor Gedenktagen wie Allerheiligen oder dem Volkstrauertag im November, da die Angehörigen dann die Grabstätten oft noch einmal herrichten. Auch im Frühjahr, zu Beginn der Pflanzsaison, habe der eine oder andere den Wunsch, mit dem Auto auf den Friedhof zu kommen.
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Die Berechtigten sind verpflichtet, die Ausnahmegenehmigung mitzuführen und diese dem städtischen Ordnungsamt im Falle einer Kontrolle vorzuzeigen. Radfahren dagegen ist auf den Friedhöfen grundsätzlich untersagt, Hunde sind anzuleinen. Entsprechende Schilder vor Ort verweisen darauf. Das Ordnungsamt kontrolliert dies laut Stadt regelmäßig – und hat im vergangenen und in diesem Jahr insgesamt 20 Knöllchen verteilt.
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Wer den Friedhof ohne Ausnahmegenehmigung befährt, zahlt 30 Euro – „da lohnt sich also unbedingt die Ausnahmegenehmigung fürs ganze Jahr“, sagt die Stadt. Radfahren auf dem Friedhof kostet 15 Euro. Wer seinen Hund dort ohne Leine laufen lässt, zahlt 45 Euro.
Evelyne Feldotto jedenfalls bedauert die aus ihrer Sicht negative Entwicklung. Denn man könne auf dem Friedhof Pferdebachstraße so schön spazieren gehen. „Das ist ja wie in einem Park.“ Es sei nicht der Sinn eines Friedhofs – eigentlich ein Ort der Ruhe – dass dort so viel Betrieb sei. „Das ist inakzeptabel und respektlos“, empört sich die Wittenerin.