Witten. Ein 21-jähriger Wittener soll gewerbsmäßig betrogen haben – und wurde wohl selbst hereingelegt. Das Gericht sah keinen Grund zur Verurteilung.

Angeklagt war ein 21-jähriger Wittener als Betrüger – tatsächlich aber wurde er selbst hereingelegt. Am Mittwoch musste er sich vor dem Jugend-Schöffengericht in Bochum verantworten. In sieben Fällen soll der Mann im Februar 2019 mithilfe beschaffter Kontoverbindungen von anderen Leuten Waren bestellt haben. Die Staatsanwaltschaft geht von gewerbsmäßigem Betrug aus.

Wittener musste Waren nach Russland weiterleiten

„Ich hatte einen Nebenjob gesucht und war als Warenagent tätig“, erklärte der junge Mann vor Gericht. Er musste laut vertraglicher Vereinbarung die bei ihm eintreffenden Pakete entgegennehmen und nach Russland weiterleiten. Die entsprechenden Lieferscheine mit Anschriften lud er sich auf der Firmenseite seiner Auftraggeberin herunter. Pro Paket erhielt er zehn Euro. Verschickt wurden unter anderem eine Playstation, Smartphones und ein Hochdruckreiniger im Gesamtwert von 2860 Euro.

„Wenn die Angaben des Angeklagten stimmen, handelt es sich um Geldwäsche. Vielleicht hat der Mann leichtfertig gehandelt“, betonte die Staatsanwältin im Prozess. Da der Angeklagte die Waren nicht selbst bestellt habe und auch nicht betrogen habe, sei ihm kein Vorwurf zu machen, meinte sein Verteidiger. Die Richter stellten das Strafverfahren ein.

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