Witten. Eine junge Frau aus Witten muss sich wegen mehrerer Straftaten verantworten. Das Gericht darf sie selbst aber gar nicht betreten. Wieso?

Dieses Verfahren im Landgericht Bochum ist äußerst ungewöhnlich: Es findet ohne die Beschuldigte (21) statt. Denn die junge Frau aus Witten gilt als dermaßen gefährlich, dass man ihre Anwesenheit im Gerichtssaal nicht zulassen will.

Die 12. Strafkammer hatte bereits am 25. August einen entsprechenden Beschluss dazu erlassen. Die Strafprozessordnung erlaubt in einem Sicherungsverfahren auch ohne die Betroffene zu verhandeln, wenn deren Erscheinen vor Gericht aufgrund ihres Zustands unmöglich ist – oder wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Das ist bei der jungen Wittenerin offensichtlich der Fall.

Wittenerin soll in geschlossene Psychiatrie

Im Sicherungsverfahren geht es nun um ihre dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie. In der Antragsschrift listet die Staatsanwaltschaft zwei Vorfälle der versuchten schweren Brandstiftung, der Körperverletzung und des Widerstands gegen Polizeibeamte auf.

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Immer wieder musste die Feuerwehr Witten in den vergangenen Jahren zu einem Einfamilienhaus in Herbede ausrücken, weil dort die Flammen loderten. So auch am 12. Februar dieses Jahres, gegen 20.30 Uhr abends. Die Beschuldigte soll im Badezimmer einen Kleiderhaufen angezündet haben. Im selben Haus leben auch die Mutter und die Geschwister. Der Brand wurde noch rechtzeitig gelöscht.

Als die Einsatzkräfte die junge Frau in das Gemeinschaftskrankenhauses Herdecke bringen wollten, wehrte sie sich aggressiv dagegen und versuchte, sich zu befreien. Von der Transportliege, auf der sie an Armen und Beinen fixiert worden war, schnallte sie sich wieder ab. Dann rannte sie auf einen Polizisten zu, schrie ihn an: „Gib mir deine Waffe!“ Dabei griff sie nach seiner Dienstpistole.

Angeklagte gefährdet Mutter und Schwester

Während ihres tätlichen Angriffs auf den Beamten hätte sie diesem auch eine vier bis fünf Zentimeter lange blutende Kratzwunde am Auge zugefügt. Ein weiterer Vorfall aus der Antragsschrift betrifft einen Brand vom 7. März dieses Jahres. Kurz nach 2.00 Uhr morgens hatte die Beschuldigte selbst die Feuerwehr alarmiert.

Als die Rettungskräfte vor Ort eintrafen, stand das Dachgeschosszimmer bereits einen Meter hoch in Flammen. Mutter und Schwester befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch im Erdgeschoss. Das Feuer drohte sich auf den Dachboden auszubreiten. Doch die Löscharbeiten wären von der 21-Jährigen die eine Decke neben ihrem Bett angezündet hatte, behindert worden: Sie hätte sich in ihrem Zimmer verbarrikadiert und von innen ein Sofa vor die Tür geschoben.

Die Feuerwehr musste sich gewaltsam Zutritt verschaffen. Keine zehn Minuten später - und Zimmer und Dachstuhl hätten in voller Ausdehnung gebrannt, heißt es. In beiden Fällen geht die Staatsanwaltschaft von einer Schuldunfähigkeit der jungen Frau aus, die seit ihrem 14. Lebensjahr an paranoider Schizophrenie erkrankt ist. Sie soll deshalb in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.

Derzeit wird sie in der LWL-Klinik Lippstadt behandelt. Dort versuche sie sich immer wieder selbst zu strangulieren und umzubringen, heißt es im Prozess. Aufgrund von Aggressivität, Tobsuchtsanfällen und Übergriffen auf die Betreuer musste sie bereits abgesondert und in einem „Intensivbetreuungsraum“ untergebracht werden. Das Verfahren wird fortgesetzt.

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