Witten. Viele Kommunen in NRW haben ihren Grundsteuerhebesatz erhöht. Witten gehört nicht dazu, liegt aber weiter im negativen Sinne vorne.

Viele Kommunen in NRW haben im vergangenen Jahr den sogenannten Hebesatz für die Grundsteuer B angehoben, genauer gesagt jede vierte. Dias geht aus einer aktuell veröffentlichten Auswertung der Beratungsgesellschaft EY (Ernst & Young) hervor. NRW-weit lag der Hebesatz damit Ende 2022 im Schnitt bei 595 Prozent. Eine Zahl, über die man in Witten nur müde lächelt: die Ruhrstadt gehört mit ihrem Hebesatz von 910 seit Jahren zu den traurigen Spitzenreitern in ganz Deutschland.

Für die Stadt ist sie eine wichtige Einnahmequelle: rund 33 Millionen Euro spült die Steuer, die von allen Grundbesitzern erhoben wird, die nicht der Land- oder Forstwirtschaft angehören, jedes Jahr ins Stadtsäckel. 2016 hatte der Rat die Anhebung von 690 auf 910 beschlossen, um damit große Lücken im städtischen Haushalt zu stopfen. Ein gewaltiges Plus von 32 Prozent. Seitdem blieb der Hebesatz unangetastet. 2022 hatten nur sieben Kommunen in ganz Deutschland einen höheren Hebesatz, im Ruhrgebiet keine einzige.

91 Prozent aller Erklärungen abgegeben

Ab 2025 soll die Grundsteuer B neu berechnet werden. Bis zuletzt haben die Finanzämter die Abgabe auf Grundlage veralteter Daten erhoben. Für die Kommunen soll die Reform laut Planung „aufkommensneutral“ sein, sie sollen also auch ab 2025 gleich viel Steuern von ihren Bürgern erhalten können. Doch für die einzelnen Besitzer gilt das nicht.

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In Witten haben bislang rund 91 Prozent aller Immobilienbesitzer eine Grundsteuererklärung für die Neuberechnung abgegeben, insgesamt 43.800 Stück. Nur 71 Prozent (34.900 Erklärungen) wurden innerhalb der Frist bis Ende Januar eingereicht. Bearbeitet sind von den zahlreichen Erklärungen mittlerweile rund 85 Prozent, in diesen Fällen haben die Eigentümerinnen und Eigentümer den Grundsteuerbescheid bereits erhalten. 1700 Einsprüche gegen die neue Festlegung sind allein bis März 23 beim Finanzamt eingetrudelt, neuere Zahlen stehen nicht zur Verfügung.

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Wer seine Grundsteuererklärung nicht abgegeben hat, dessen Eigentum wird jetzt vom Finanzamt geschätzt. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen, so auch das Finanzamt Witten, haben vor einigen Wochen mit dem Versand von Schätzbescheiden begonnen. Diese entbindet die Betroffenen aber nicht von der Pflicht, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

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