Witten. Rund 29.000 Euro hat eine junge Wittenerin mit betrügerischen Designertaschen-Geschäften ergaunert. Das kommt sie jetzt sehr teuer zu stehen.
Im Prozess um einträgliche Geschäfte mit Designertaschen wurde die 27-jährige Angeklagte aus Witten am Donnerstag zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht Bochum folgte damit dem Antrag der Staatsanwältin. Es ging um 19 Betrugstaten, durch die die Frau rund 29.000 Euro ergaunert hatte, weil sie bezahlte Ware nicht verschickte.
Lesen Sie auch:
- Witten: Gericht verurteilt Drogendealer zu drei Jahren Haft
- Witten: Über zwei Jahre Haft nach Gewalttat im Lutherpark
- Angriff in Obdachlosenunterkunft: Opfer überlebte nur knapp
Wittenerin gilt als voll schuldfähig
Das Gericht sprach von hoher krimineller Energie sowie Raffinesse und Durchtriebenheit der Angeklagten. Sie war ab April 2021 auf der Flucht und finanzierte ihr Leben nach altbekanntem Muster: Sie bot im Internet teure Designertaschen zum Preis von 3500 Euro an, kassierte den geforderten Betrag, verschickte aber die (gar nicht vorhandenen) Taschen aber nie. Zahlreiche einschlägige Vorstrafen gegen die Frau lagen vor.
+++ Sie wollen keine Nachrichten aus Witten verpassen? Dann können Sie hier unseren Newsletter abonnieren. Jeden Abend schicken wir Ihnen die Nachrichten aus der Stadt per Mail zu. ++
Einziger Strafmilderungsgrund sei ihr Geständnis, betonten die Richter. Auch eine Gutachterin hatte erläutert, dass die Frau voll schuldfähig sei. Ihre Taten kommen die Wittenerin teuer zu stehen: Weil Bewährungsstrafen widerrufen wurden, bleibt die zweifache Mutter mit der jetzt verhängten Strafe bis 2029 hinter Gittern.