Witten. Nach dem blutigen Streit in einer Wittener Notunterkunft wird der Prozess fortgesetzt. Zeugen liefern neue Erkenntnisse zur möglichen Tatwaffe.
Im Prozess um die brutale Gewalttat in der Obdachlosenunterkunft am Mühlengraben hat das Bochumer Landgericht weitere Zeugen gehört. „Der Mann fühlte sich schon zwei Wochen vorher bedroht und hatte Todesangst“, sagte eine 32-jährige Mitarbeiterin der Stadt vor Gericht.
Der 25-Jährige wollte deshalb in einer anderen Wohnung untergebracht werden. Den späteren Angriff überlebte er nur durch eine Notoperation. Die beiden Angeklagten behaupten, damals in Notwehr gehandelt zu haben. Sie wollen ihrerseits attackiert worden sein. Es geht um versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
Witten: Arzt des Opfers hält verschiedene Tatwaffen für möglich
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Ein 42-jähriger Arzt, der den Mann im Krankenhaus behandelt hatte, erläuterte vor Gericht dessen Verletzungen. Der Patient habe verschiedene Kopf- und Stichverletzungen gehabt. Er erlitt ein offenes Schädel-Hirn-Trauma, eine Hirnblutung, eine Quetsch-Risswunde, einen Bruch des rechten Jochbeins und ein sogenanntes Brillenhämatom mit einer Risswunde am Auge. Die Verletzungen könnten laut dem Arzt auch durch Schläge oder einen Aufprall entstanden sein und nicht durch ein Messer.
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- Politik lehnt neues Konzept für Obdachlose ab Nach Angaben eines 59-jährigen Kommissars, der seinerzeit die Mordkommission leitete, kämen als Tatwerkzeuge eine zersplitterte Tasse und eine Wodkaflasche in Frage, an der die Ermittler Blutspuren sichergestellt hatten. Fest steht, dass es vor der Gewalttat Streit in der Obdachlosenunterkunft gegeben hatte. Ob es um zu viel Lärm oder auch eine angeblich gestohlene Goldkette ging, ist weiter nicht geklärt.
Der 25-Jährige leidet noch heute unter den Folgen des Angriffs. Die Angeklagten – ein 19 und ein 32 Jahre alter Mann – sollen damals erst von ihm abgelassen haben, als sich ein anderer Heimbewohner einschaltete. Der Prozess geht weiter.
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