Witten. Das Bochumer Landgericht hat einen Wittener wegen Drogenhandels zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Mann ist selbst süchtig.

Zu einer Haftstrafe von drei Jahren hat das Landgericht Bochum einen 53-jährigen Mann aus Witten verurteilt. Zudem ordnete es seine Unterbringung in einer Entzugsklinik an.

Wegen Drogenkonsums hat der Mann keine Nasenscheidewand mehr

Der Beschuldigte hat laut Anklage zwischen Juli 2017 und August 2018 mit Amphetaminen gehandelt. Dazu zählen beispielsweise Ecstasy oder Crystal Meth. Insgesamt waren es zehn Mal je 500 Gramm Drogen, die er seinem Abnehmer verkaufte. Dabei ist der Angeklagte nach eigener Aussage auch selbst drogensüchtig, konsumiert neben Amphetaminen auch Kokain. Durch das „Koksen“ habe er mittlerweile keine Nasenscheidewand mehr, erklärte der Wittener während der Verhandlung. Dass er eines Tages in den Drogenhandel einstieg, begründete der Mann damit, dass es mit ihm privat wie beruflich bergab gegangen sei.

Das Vorstrafenregister des Angeklagten ist lang. Unter anderem wurde er auch schon in Schweden wegen der Einfuhr von 40 Kilo Drogen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Einen Teil der Strafe saß er in Deutschland ab, wurde aber später wegen weiterer Taten auch hier zu einer Haft von drei Jahren verurteilt.

Vor Gericht zeigte sich der Beschuldigte geständig

Ein Gutachter bescheinigte ihm positive Aussichten für einen Entzug, der mindestens zwei Jahre dauern werde. Der Staatsanwalt betonte, eine erfolgreiche Therapie sei seine letzte Chance, den Absprung aus der Drogenkriminalität zu schaffen. Er beantragte vier Jahre Haft und die Einziehung von 7500 Euro, die der Wittener durch die Drogengeschäfte eingenommen hatte.

Das Gericht blieb mit drei Jahren unter dem geforderten Strafmaß. Es berücksichtigte vor allem, dass sich der Angeklagte geständig zeigte.