Witten. Die Westconnect bietet kostenlose Glasfaseranschlüsse in Witten-Buchholz an. Lohnt sich das? Das sagt der Breitbandbeauftragte.

Der Ausbau des Glasfasernetzes in Witten geht weiter. Die Westconnect GmbH plant nach Bommern und Herbede nun auch in Buchholz, etwa 1000 Haushalte und Betriebe an das schnelle Netz anzuschließen. Die Vorvermarktung läuft bereits.

Bis einschließlich 30. Juni 2023 können Interessierte eine Grundstückseigentümererklärung (GEE) unterschreiben, um sich einen kostenfreien Anschluss zu sichern. Das ist die Voraussetzung, denn nur mit dieser Genehmigung dürfen Glasfaserkabel auf dem privaten Grundstück verlegt und ein Glasfaseranschluss erstellt werden. Wer zustimmt, der kann nach Angaben des Unternehmens, das zum Eon-Konzern gehört, über 1500 Euro sparen. Für die Nutzung des Anschlusses werden dann aber Kosten fällig.

Ausbau in Witten-Buchholz soll noch in diesem Jahr beginnen

Wenn genügend Buchholzer mitmachen, soll der Ausbau noch in diesem Jahr beginnen. Die Westconnect wirbt: Der Anschluss an das Glasfasernetz bringe den Nutzern ein schnelles und leistungsstarkes Internet. Damit sollen Arbeiten und Lernen, Surfen und Streamen gleichzeitig möglich sein. Außerdem müsse mit einem eigenen Glasfaseranschluss die Bandbreite nicht mehr mit anderen geteilt werden, den Kunden stehe immer die volle Leistung zur Verfügung.

Ulrich Schilling ist der Breitbandbeauftragte des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Ulrich Schilling ist der Breitbandbeauftragte des Ennepe-Ruhr-Kreises. © WP | Stefan Scherer

Für Ulrich Schilling, den Breitbandbeauftragten des EN-Kreises, ist die Ankündigung der Westconnect für Buchholz zunächst eine gute Nachricht. „Da, wo die Unternehmen das Netz ausbauen, müssen wir als Kreis es nicht mehr tun“, sagt er. Dass die Westconnect für den Ausbau des Breitbandnetzes in den Städten und Gemeinden zuständig sei, wie sie in der Information zur Vorvermarktung schreibt, will er aber so nicht stehenlassen. „Wir haben keinen Auftrag vergeben und es handelt sich auch nicht um geförderten Ausbau“, betont er.

Anbieter muss eventuell gewechselt werden

Auch ein anderes Werbeversprechen stellt der Fachmann in Frage. Westconnect betont, es stelle sein Netz im Open-Access-Modell auch anderen Unternehmen zur Verfügung. „Technisch ist das zwar möglich“, erklärt Schilling. „Doch die Firmen arbeiten meist nur mit wenigen anderen Anbietern zusammen und lassen dann auch nur die auf ihre Leitungen – das ist anders als beim Handynetz.“ Die Folge: Die Kunden, die jetzt vielleicht schon einen langfristigen Datentarif bei einem Unternehmen abgeschlossen haben, könnten gezwungen sein, Anbieter und Vertrag zu wechseln – und dabei drohen Kosten.

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Andererseits: Nicht unterschreiben und hoffen, dass dann vielleicht ein anderer Anbieter kommt, sei ein Glücksspiel mit ungewissem Ausgang. „Das kann keiner versichern“, so Schilling. Ein öffentlich geförderter Ausbau des Netzes sei ohnehin nur dort möglich, wo es kein Kabel-TV, keine Glasfaser und Internet mit weniger als 100 Mbit Downloadgeschwindigkeit gebe. In Buchholz träfe das auf höchstens 120 der angeschriebenen 1000 Haushalte zu.

Preise der verschiedenen Anbieter halten sich die Waage

Zudem hielten sich die Preise und Leistungen der verschiedenen Anbieter letztlich ohnehin die Waage, wie der Breitbandbeauftragte weiß, Eon sei da kein Ausreißer. Einen Ratschlag kann und will er den Buchholzern nicht geben. „Aber ich kann sagen: Das Positive überwiegt, ich würde das Angebot daher annehmen, wenn es mich beträfe.“

Für alle, die nicht im Ausbau-Gebiet in Buchholz wohnen und trotzdem auf schnelles Netz warten, hat er zudem gute Nachrichten: Der Förderbescheid über 40 Millionen Euro für den Ausbau in den Wittener Außenbezirken – und 181 Millionen für den gesamten EN-Kreis – liegt vor. Die europaweiten Ausschreibungen laufen bereits. Schilling ist zuversichtlich: „In den nächsten fünf Jahren werden wir jeden Bürger mit schneller Glasfasertechnik versorgen können.“

Auskünfte zum Ausbau und über Produkte und Services gibt es online unter www.eon-highspeed.com/buchholz. Über den Verfügbarkeitscheck können Anwohnende sowie Gewerbetreibende sofort prüfen, ob ihr Gebäude im Vorvermarktungsgebiet liegt oder nicht.