Witten. Hat ein privater Autoverkäufer aus Witten gewusst, dass sein Wagen einen Schaden hat? Diese Frage musste jetzt das Amtsgericht klären.
Hat ein Wittener beim Verkauf seines Autos betrogen? Um diese Frage ging es jetzt in einem Prozess vor dem Amtsgericht.
Auf der Suche nach einem neuen Auto war ein Paar aus Baden-Württemberg bei eBay auf die Anzeige eines Witteners gestoßen. Der 27-Jährige hatte das Auto als gepflegt, in gutem Zustand und ohne Schäden angegeben. Deshalb machen sich die Baden-Württemberger am 14. April vergangenen Jahres auf den Weg nach Nordrhein-Westfalen.
Wittener war den Käufern sympathisch
Die Begegnung mit dem 27-Jährigen verläuft harmonisch, es wird sogar zusammen Kaffee getrunken. Bei der Probefahrt fällt den Interessenten aber dann ein Pfeifen am Fahrzeug auf. Der Wittener erklärt, dass lediglich eine Schelle nachgezogen werden müsste. Kosten etwa 15 Euro. Das Paar glaubt dem Verkäufer und kauft das Auto. Wieder zu Hause gibt’s allerdings schnell das böse Erwachen.
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Denn in der Werkstatt kommt heraus, dass ein Leck am Abgaskrümmer laienhaft mit Dichtmasse verschlossen worden ist. Das Abdichtungsmaterial hatte sich gelöst und umliegende Teile beschädigt. Kosten der Reparatur: 3520,98 Euro. Völlig geschockt und frustriert kontaktieren die Geschädigten den Verkäufer. Der gibt an, nichts von dem Schaden gewusst zu haben. Er sei nicht bereit, den Wagen zurückzunehmen oder die Reparatur zu zahlen. Und so landet der Fall im Amtsgericht Witten bei einem Strafrichter.
Betrug lautet der Vorwurf gegen den 27-Jährigen. Vor Gericht bleibt er dabei, dass ihm der Schaden nicht bekannt gewesen sei. Er habe die Verkäufer vor Vertragsschluss auf das Pfeifen hingewiesen und die Vermutung geäußert, dass es mit einer Schelle zu tun haben könnte. Der Mann des Paares habe gesagt, dass das kein Problem wäre, da er einen Kfz-Mechatroniker kenne.
Käuferin ließ ein Gutachten erstellen
Sympathisch und vertrauenswürdig sei der Angeklagte gewesen, erklären die Käufer, die als Zeugen gehört werden. Deshalb hätten sie ihm auch die Erklärung mit dem Pfeifen geglaubt. Doch dann die Hiobsbotschaft in der Werkstatt. „Das war der große Schock: 3500 Euro Schaden“, sagt die 33-jährige Käuferin. Sie habe daraufhin ein Gutachten erstellen lassen.
Das verliest der Richter im Prozess. Zwar äußert der Gutachter darin die Vermutung, dass der Defekt in der Zeit entstanden sein müsste, als der Wagen dem Angeklagten gehörte. Als klaren Beweis dafür, dass der Wittener tatsächlich betrogen hatte, reicht dem Gericht das allerdings nicht aus. Es sei schwer, dem Angeklagten den Betrug nachzuweisen, so der Richter. Und so stellt er das Verfahren schließlich vorläufig gegen Zahlung von 3520,98 Euro – Reparaturkosten – an die Geschädigten ein. Zahlt der 27-Jährige, wird die Akte geschlossen.
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Übrigens: Für eine Einstellung des Verfahrens ist die Zustimmung des Angeklagten nötig. Der Wittener hat zwar den gesamten Prozess über darauf beharrt, nichts vom Schaden gewusst zu haben und war daher nicht bereit, etwas zu zahlen. Am Ende ist er dennoch mit der Einstellung einverstanden.