Witten. Die Wirtschaftsförderer der Metropole Ruhr haben in Witten zwei Flächen untersucht, auf denen sich Gewerbe ansiedeln ließe. Das ist ihr Ergebnis.
Die regionalen Wirtschaftsförderer der Business Metropole Ruhr (BMR) haben in einem dreijährigen Pilotprojekt untersucht, wo in bestehenden Gewerbegebieten im Revier bislang unentdecktes Potenzial schlummern könnte, sprich, wo durch Umstrukturierungen zusätzlicher Raum für neue Ansiedlungen geschaffen werden könnte. Auch zwei Flächen in Witten wurden dabei unter die Lupe genommen – mit ernüchterndem Ergebnis.
Von 2019 bis 2022 durchkämmte die BMR gemeinsam mit den ausgesuchten Kommunen – neben Witten waren das im EN-Kreis Schwelm und Ennepetal sowie Hagen, Bottrop, Duisburg und Mülheim – vorhandene Gewerbeflächen auf ihr Nachverdichtungs- und Optimierungspotenzial. In Witten hatte die Stadt zwei Flächen vorgeschlagen.
Zwei Flächen im Hammertal in Witten untersucht
Beide liegen im Gewerbegebiet Hammertal, wo sich bereits zahlreiche Firmen niedergelassen haben, etwa Pleiger und Wengeler & Kalthoff. In dem rund 14,5 Hektar großen weitläufigen Gewerbegebiet erhoffte man sich auf insgesamt 4,5 Hektar neue Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Interessant als künftige Gewerbefläche ist dabei besonders das rund 2,8 Hektar große Gelände der ehemaligen Ziegelei in Herbede.
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Das mittlerweile zugewachsene Gelände liegt an der Wittener Straße gegenüber der Firma Bötzel. Zerfallene Gebäude und der Schornstein sind von der Straße aus noch gut zu erkennen. Ursprünglich produzierte hier die Voss’sche Ziegelei. Mittlerweile liegt die Fläche seit mindestens 15 Jahren brach, geriet einmal 2010 in die Schlagzeilen, weil sich das Gelände zu einer wilden Müllkippe entwickelt hatte.
Sanierung der Altlasten ist zu teuer
„Wir hatten große Hoffnungen in die Fläche gesetzt“, sagt Brigitte Drees, bei der Wirtschaftsförderung des Kreises zuständig für den Bereich Gewerbeimmobilien. „Doch leider lässt sich das Potenzial nicht realisieren.“ Denn auf dem Gelände der alten Ziegelei liegen Altlasten, vermutlich Abfälle der Montanindustrie. Auch der beteiligte AAV, der Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, habe abgewunken. Denn sehr hohe gesetzliche Vorgaben würden die Beseitigung kompliziert, aber auch teuer machen.
Unmöglich ist sie aber nicht – würde jemand die „horrenden Kosten“ übernehmen. Doch Fördermittel für diese Art von Brache und Sanierung seien momentan nicht in Sicht, sagt Drees. „Bund und Länder müssten dafür Mittel bereitstellen.“ Dafür plädiert auch die BMR, die zusätzlich auch die EU in der Pflicht sieht. Nur so könnten Kommunen wie Witten in die Lage versetzt werden, auch solche schwer vorbelasteten Brachen zielgerichtet entwickeln zu können.
Gewerbepark für Kleinstunternehmen bleibt bestehen
Mehr Flächen für Gewerbetreibende vermutete man auch im Gewerbepark Hammertal, der sich entlang der Straße Kleinbahnhof parallel zur Straße Im Hammertal erstreckt. „Dort haben sich kleine und Kleinstunternehmen niedergelassen, die dort sehr niederschwellig für sie geeignete Ausstattung und Infrastruktur finden“, sagt Stadtsprecher Jörg Schäfer. Weitere vergleichbare Angebote gebe es nicht. Mit einer Überplanung des Geländes, z.B. durch Aufstellen eines Bebauungsplanes, würden diese Unternehmen absehbar verdrängt. „Das ist natürlich nicht gewünscht“, so Schäfer.
Die Situation in Bezug auf Gewerbeflächen in Witten sei bekanntlich schwierig, zieht Schäfer ein Fazit. Die (negativen) Ergebnisse der Studie hätten damit auch nicht überrascht. Die grundsätzlich unterstützenswerte Idee einer Nachverdichtung sei bei lokaler Betrachtung aus unterschiedlichen Gründen nicht umsetzbar.
Stillstand bei Thyssen-Deponie
Eine weitere Brache, die seit Jahren entwickelt werden soll, ist die ehemalige Thyssen-Deponie an der Stockumer Straße. Nach Angaben von Stadtbaurat Rommelfanger liegt der dafür nötige Sanierungsplan bereits seit Anfang 2021 beim zuständigen EN-Kreis.
Doch es geht nicht voran. Auf Nachfrage teilte der Kreis nun mit, dass aktuell nicht absehbar sei, wann eine Genehmigung erteilt werden könne. Es handle sich um eine komplexe rechtliche Gemengelage aus umweltschutz- und baurechtlichen Fragen, die noch nicht geklärt seien. Ingenieure und Fachgutachter würden den Prozess derzeit begleiten.