Witten. Hartz IV war gestern. Bürgergeld heißt die neue Grundsicherung für Erwerbslose. Auf 5000 Haushalte in Witten kommen noch weitere Änderungen zu.
Hartz IV ist Geschichte. Die neue Grundsicherung für Erwerbslose heißt Bürgergeld, das fast rund 9400 Menschen in 5000 Wittener Haushalten beziehen. Doch nicht nur der Name hat sich geändert, der Gesetzgeber hat auch Neuerungen reformiert, die das Jobcenter jetzt in die Tat umsetzt.
Der Start des Bürgergeldes geht mit einer deutlichen Erhöhung des Regelsatzes einher. Alleinstehende bekommen jetzt 502 Euro, ein Plus von 53 Euro, Paare (pro Person) 451 und damit 47 Euro mehr. Für Kinder bis sechs Jahren gibt es 318 Euro (vorher waren es 33 Euro weniger), für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sind es jetzt jeweils 348 Euro und damit 37 Euro zusätzlich. Im Fall von Jugendlichen bis 18 Jahren steigt die Zahlung um 44 auf 420 Euro. Wer in einem Haushalt unter 25 Jahren ist und noch keinen Job hat, für den liegt der Betrag jetzt bei 402 Euro und damit 42 Euro höher als bislang.
Miete von neuen Beziehern kommt nach einem Jahr auf den Prüfstand
Die neuen Beträge hat das Jobcenter bereits für den Januar an die Bezieher überwiesen, erklärt Heiner Dürwald, Leiter des Jobcenters im EN-Kreis. „Wir haben die Leistungen automatisch umgestellt“. Anders sieht es mit dem Begriff Bürgergeld aus. Es werde noch einige Wochen dauern, bis der auch auf allen Anträgen, Bescheiden und Schreiben auftauche. „Das erfordert erheblich mehr Aufwand.“
Für Leute, die nun erstmals einen Antrag auf Bürgergeld stellen, übernimmt das Jobcenter Miete und Heizkosten in voller Höhe für ein Jahr. Danach kommen die Zahlungen auf den Prüfstand. Bis zur Höhe der marktüblichen Mieten übernimmt das Jobcenter auch weiterhin die Kosten, die Ausgaben darüber hinaus muss der Bezieher selbst aufbringen. „Deren Prozentsatz liegt allerdings im einstelligen Bereich“, sagt Dürwald.
In der Debatte um das Bürgergeld war die Höhe des Vermögens, das ein Jahr lang unberücksichtigt bleibt, zum politischen Zankapfel geworden. Nun sind zwar keine 60.000 Euro dabei herumgekommen, wie es verschiedene Seiten forderten, sondern 40.000 für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro für jede weitere.
Für Weiterbildung gibt es pro Monat 150 Euro zusätzlich
Hitzige Diskussion entstanden im Vorfeld auch zu der Frage, wie hoch Sanktionen ausfallen dürfen, wenn ein Bezieher einen zumutbaren Job oder gegebenenfalls eine Weiterbildung ausschlägt. Ein solche „Pflichtverletzung“, wie es jetzt heißt, führt für einen Monat zu einer Kürzung um zehn, für zwei Monate um 20 und für drei Monate um 30 Prozent. Wer beispielsweise einen Termin im Jobcenter nicht wahrnimmt, muss mit einer Kappung um zehn Prozent rechnen.
Zu den wichtigen Neuerungen gehören ferner folgende Punkte: Wenn Bürgergeldbezieher ein Einkommen zwischen 500 und 1000 Euro erhalten, liegt der Freibetrag jetzt bei 30 Prozent, vorher waren es zehn Prozent. Und wer eine Weiterbildung absolviert, erhält zusätzlich 150 Euro, früher gab es dafür kein Geld.