Witten. Wenn Beschäftigte Heizkosten nachzahlen müssen, sollte sie prüfen, ob das Jobcenter finanzielle Hilfe leistet. Das gilt es zu beachten.
Wer Heizkosten nachzahlen muss, sollte prüfen, ob er einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch das Jobcenter hat. Darauf weist der DGB Kreisverband Ennepe-Ruhr hin.
„Diese finanzielle Hilfe kann ein entscheidender Rettungsanker sein“, so Kreisverbandschef Mathias Hillbrandt. Er ermutigt die Menschen, die Chance zu nutzen. „Niemand, der durch Nachzahlungen wegen hoher Energiepreise in Not gerät, muss sich schämen, zum Jobcenter zu gehen.“
Jobcenter erstattet Geld bei Bedarf
Bei der Grundsicherung, auch Hartz IV genannt, werden der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen gegenübergestellt. Liege das Einkommen unter dem Anspruch, werde die Lücke ausgezahlt.
Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können Menschen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden. Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung zu bezahlen ist, steige der Leistungsanspruch deutlich, gegebenenfalls über das vorhandene Einkommen, so Hilbrandt.
Vielfach handelt es sich um mehrere hundert Euro
Der DBG-Kreisverbandsvorsitzende nennt folgendes Beispiel: Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen bei der Grundsicherung monatlich 1790 Euro zu. Da das Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2000 Euro verfügt, besteht kein laufender Anspruch auf Grundsicherung. Muss nun aber eine Heizkosten-Nachforderung von 600 Euro gezahlt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1790 Euro auf 2390 Euro und übersteigt das Einkommen deutlich. In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro. Bedingung für eine Erstattung ist allerdings, dass spätestens in dem Monat, in der die Nachforderung gezahlt werden muss, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird.
„Bei dem Rechtsanspruch auf Kostenerstattung geht es vielfach um mehrere Hundert Euro“, erläutert Hilbrandt. Um an die Finanzhilfen zu kommen, müssten zwar einige Antragsformulare ausgefüllt werden und Einkommensnachweise vorgelegt werden. „Aber der Aufwand ist das Geld wert“, sagt der DGB-Chef im EN-Kreis.