Witten. Viel Ärger um die Grundsteuer-Erklärungen. Noch nicht einmal ein Drittel der Hausbesitzer in Witten haben ihre Daten dem Finanzamt geschickt.
Alle Besitzer von Immobilien und Grundstücken müssen zurzeit ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Weil der Rücklauf – unter anderem wegen technischer Probleme – so schleppend lief, hat das Land die Abgabefrist noch einmal bis 31. Januar 2023 verlängert. Aktuelle Zahlen zeigen: In Finanzamt Witten sind noch nicht einmal ein Drittel der Erklärungen eingegangen.
Nach den Zahlen (Stand 14. November) des Finanzamts Witten sind in der Behörde bisher ca. 17.400 Grundsteuererklärungen eingegangen. Für das Finanzamt Witten sind insgesamt Erklärungen für rund 49.500 wirtschaftliche Einheiten (Grundvermögen und Land- und Forstwirtschaft) abzugeben.
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Diese Informationen sind wichtig, wenn zum 1. Januar 2025 bundesweit die reformierte Grundsteuer in Kraft tritt. „Sicherlich kann man sagen, dass jeder Hausbesitzer in Witten ab 2025 einen anderen Betrag als bisher zahlen wird“, prognostiziert Kämmerer Matthias Kleinschmidt. Diejenigen, die ihre Daten pünktlich übermittelt haben, haben nun Post erhalten. Dieser Bescheid informiert darüber, wie hoch der neue Steuermessbetrag für den Einzelnen ist. Multipliziert werden muss dieser mit dem Hebesatz der Kommune. Dieser ändert sich für alle Städte, auch Witten, und ist noch nicht bekannt.