Witten. Die Stadt Witten soll mit neuer Technik Bürgerdienste mobil anbieten, in Heimen beispielsweise. Doch das wirft eine Menge Fragen auf.
Wenn ein Bürger beispielsweise aufgrund von Gebrechen nicht zum Rathaus kommen kann, dann sollen Mitarbeiter der Verwaltung ihn aufsuchen. Das steckt hinter der Idee eines „mobilen Bürgerkoffers“. Das Modell soll auch in Witten zum Tragen kommen, aber es gibt noch offene Fragen.
Gleich drei Fraktionen hatten im Sozialausschuss eine solche Technik gefordert, gaben dem Kind allerdings verschiedene Namen. Von Bürgerkoffer sprach die CDU, die Piraten wählten „Verwaltung aus dem Koffer“ und die SPD im Schulterschluss mit den Grünen wollte einen „Einwohner*innenkoffer für die Verwaltung vor Ort“. Am Ende laufen alle Begriffe auf das Gleiche hinaus.
Wittener Verwaltung bewertet das mobile Bürgerbüro zunächst positiv
Die Verwaltung bewertet, wie sie den Fraktionen schwarz auf weiß mitgeteilt hat, den Koffer als ein „bürgerfreundliches Dienstleistungsangebot“. Doch man müsse im Vorfeld festlegen, was man damit erreichen will und welche Zielgruppe angesprochen werden soll. Denn das Personal im Bürgerbüro, so der Erste Beigeordnete Frank Schweppe in der öffentlichen Ausschusssitzung, sei bereits jetzt vollkommen ausgelastet. Ein Vor-Ort-Termin bedeute aber nun mal, dass dafür mindestens eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter abgestellt werden müsse.
Profitieren könnten von dem Service sicherlich Privat- oder Geschäftsleute, deren persönliche Zeitpläne nicht mit den Öffnungszeiten des Bürgerbüros zusammenpassen. Wenn heutzutage Waren und Dienstleitungen frei Haus geliefert würden, könne diese Erwartung auch für den städtischen Service entstehen, unterstrich Schweppe. Sollte man aber ein solches Angebot unterbreiten, was eben zusätzlichen Aufwand bedeute, müsse man das bei der „Personalbemessung“ berücksichtigen.
Für einige Dienste bedarf es überhaupt keiner Vor-Ort-Termine
Zu bedenken gibt die Verwaltung, dass bei einer ganzen Reihe von Fällen, Mitarbeiter die Bürger überhaupt nicht daheim aufsuchen müssten. Denn beispielsweise gebe es Ausnahmen von der Ausweispflicht, Bettlägrigkeit gehöre dazu. Die Betroffenen würden dann eine entsprechende Bestätigung erhalten und könnten den abgelaufenen Ausweis weiterhin nutzen.
Ferner erinnert die Verwaltung daran, dass sie vor Jahren Außenstellen betrieben habe, um bürgerfreundlich zu sein. Doch die habe man aufgrund des hohen Aufwands im Vergleich zur Resonanz wieder beendet.
Notwendig sei nun, den Umfang des Dienstleistungsangebots genau festzulegen sowie Kosten für die neue Technik und das Personal zu ermitteln. Geklärt werden müsse außerdem, ob eine zusätzliche Servicegebühr erhoben werden soll.
Die Anträge fanden im Sozialausschuss zwar eine Mehrheit, aber die Fraktionen sind aufgefordert, Nacharbeit zu leisten und ein genaues Profil für den Servicekoffer zu erstellen.