Witten. Wer früh kommt, kommt dran: Die Wittener Bürgerberatung will „Laufkundschaft“ künftig ohne Termin bedienen. Allerdings nur bei bestimmten Themen.

Immer wieder gibt es Klagen, es sei schwer, im Rathaus einen Termin zu ergattern. Nun hat die Verwaltung zusätzlich zur Terminvergabe online und per Telefon dieser Woche ganz vorsichtig einen Versuchsballon gestartet: In Einzelfällen soll auch „Laufkundschaft“ noch am gleichen Tag bedient werden.

Das Angebot richtet sich zunächst nur an Bürgerinnen und Bürger, die zwischen 8 Uhr und 8.30 Uhr an den Schalter kommen. Und es gilt nur für bestimmte Serviceleistungen, nämlich nur für Anliegen zum Thema Bewohnerparkausweis, Meldebescheinigung, Führungszeugnis/GZR-Antrag, Untersuchungsberechtigungsschein und Fischereischein. Alles rund um Reisepässe und Personalausweise wird aus organisatorischen Gründen hingegen auch weiterhin nur mit Termin bearbeitet.

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Wittener kommen dran, müssen aber mit Wartezeiten rechnen

Durch die reguläre Terminvergabe seien die Wartezeiten im Rathaus für die Bürger in der Regel sehr kurz, die Abläufe flüssig, betont die Stadtverwaltung. „Wenn nicht gerade, wie in der aktuellen Woche, ein Personalengpass in der Bürgerberatung besteht“, sagt Stadtsprecher Jörg Schäfer.

Durch die Terminvergabe sind die Wartezeiten im Wittener Bürgerbüro in der Regel kurz.
Durch die Terminvergabe sind die Wartezeiten im Wittener Bürgerbüro in der Regel kurz. © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Wenn zusätzlich auch die Anliegen von Menschen, die spontan ins Rathaus kommen, behandelt werden sollen, mache dies die Abläufe komplizierter, so die Stadt. Deswegen starte die Bürgerberatung zunächst nur vorsichtig in dieses Modell. Wer sich mit den genannten, ausgewählten Anliegen bis halb neun an der Infotheke im Rathausforum meldet, werde zwar im Laufe des Vormittags versorgt – müsse aber möglicherweise mit längeren Wartezeiten rechnen.

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Die Bürgerberatung will nun über mehrere Wochen beobachten, ob und wie dieses Modell funktioniert. Anhand der Erfahrungen werden die Mitarbeitenden im Rathaus dann entscheiden, ob möglicherweise einzelne Regelungen angepasst werden müssen. Das Angebot an sich soll aber bestehen bleiben..