Witten. 4000 zufällig ausgewählte Vermieter in Witten bekommen nun Post von der Stadt – um die „ortsübliche Vergleichsmiete“ für Witten zu ermitteln.
Zum 1. Juli 2023 soll der neue qualifizierte Mietspiegel für Witten in Kraft treten und fortan die „ortsübliche Vergleichsmiete“ für Witten darlegen. Um dafür die Daten zu erheben, verschickt die Stadt ab Freitag, 14. Oktober, etwa 4.000 Anschreiben an zufällig ausgewählte Wohnungseigentümer.
Wer eine oder mehr Wohnungen in Witten besitzt, muss bis zum 18. November einen achtseitigen Fragebogen ausfüllen, wahlweise online oder in Papierform. Erfragt werden Mietpreise der Wohnungen sowie deren Ausstattung. Etwa: Wie viele Wohnräume hat die Wohnung? Wie viele Quadratmeter Wohnfläche? Wird die Wohnung möbliert vermietet? Wie wird sie geheizt? Gehören Stellplätze dazu? Hat die Wohnung nutzbare Außenflächen? Ist sie barrierefrei?
Ausfüllen ist Pflicht
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Die Stadtverwaltung betont: Das Ausfüllen des Fragebogens ist nicht freiwillig, sondern Pflicht. Ein qualifizierter Mietspiegel muss anerkannte wissenschaftlich-methodische Mindestanforderungen erfüllen, damit sich Mieter oder Vermieter in einem Rechtsstreit darauf berufen können. Dazu muss er zunächst einmal auf einer repräsentativen Datenmenge fußen.
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„Uns ist klar, dass der Fragebogen wohl nicht mit Jubel erwartet wird“, sagt Kay Wylich, zuständiger Abteilungsleiter im Amt für Bodenmanagement. Er weiß, dass mancher sich schon mit Zensus-Fragen und Grundsteuerdaten herumgeschlagen hat. Aber der Mietspiegel sei ein wertvoller Beitrag zum rechtssicheren und somit friedlichen Wohnen in Witten.
Die erhobenen Daten werden im ersten Quartal 2023 anonymisiert ausgewertet. Dazu hat die Stadtverwaltung die Firma InWIS (Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung, Bochum) beauftragt. Zum 1. Juli 2023 wird der qualifizierte Mietspiegel dann veröffentlicht.