Witten. Weil er eine Weltkarte von 1627 gestohlen hat, sollte ein Wittener ins Gefängnis kommen. Nun wurde der „Büchermarder“-Prozess wieder aufgerollt.

„Büchermarder“ ist sein Spitzname, denn schon öfter hat der Rentner aus Witten Bibliotheken heimgesucht und kostbare Bücher gestohlen. In Innsbruck wurde dem Marder seine unstillbare Gier dann zum Verhängnis.

Im Juli 2017 ließ der damals 63-jährige Norbert S. den wertvollen Kupferstich einer Weltkarte von Johannes Keplers von 1627 aus der dortigen Universitätsbibliothek mitgehen. Doch seine Daten waren registriert, der Täter schnell gefunden. Die Beute wurde zwar nicht entdeckt, dennoch wurde der Wittener zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt – ohne Bewährung. Dagegen ist er nun in Berufung gegangen.

Wittener schnitt Karte aus dem Buch

Während er in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Witten die Tat noch vehement bestritten und von einer „lachhaften Anklage“ gesprochen hatte, gab der 68-Jährige vor dem Landgericht Bochum jetzt alles zu.

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Er hatte sich als Fachbesucher ordnungsgemäß angemeldet und war in einen Leseraum mit Aufsicht geführt worden. Die Bibliothekarin hatte ihm das gewünschte Buch – Keplers „Rudolfinische Tafeln“, eine Sammlung zur Vorhersage von Planetenstellungen mit der Weltkarte als Anhang – aus einem Tresorraum geholt und vorgelegt. Als die Aufsicht zur Toilette ging, nutzte der Angeklagte den unbeobachteten Moment und trennte die Karte, deren Wert auf 30.000 Euro geschätzt wird, aus dem Buch.

Im Prozess vor dem Wittener Amtsgericht im April 2019 (Foto) hatte der Angeklagte Norbert S., hier mit seinem Anwalt Thomas Moritz, noch alles bestritten.
Im Prozess vor dem Wittener Amtsgericht im April 2019 (Foto) hatte der Angeklagte Norbert S., hier mit seinem Anwalt Thomas Moritz, noch alles bestritten. © Lars Heidrich / FUNKE Foto Services | Lars Heidrich

Schon im ersten Prozess hatte die Wittener Vorsitzende Richterin Barbara Monstadt angesichts der Umstände und zig einschlägiger Vorstrafen überhaupt keinen Zweifel daran gehegt, dass sich die Tat genau so zugetragen haben muss. Doch in der Berufungsinstanz zahlte sich das reumütige Geständnis des Angeklagten nun aus.

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Die Richter verurteilten den Wittener wegen Diebstahls zu einem Jahr und vier Monaten Haft – allerdings auf Bewährung. Damit hat er seinen Willen bekommen: Denn sein Ziel war von vornherein eine Bewährungsstrafe gewesen.

Was mit der Beute geschehen ist, bleibt offen. Der Wittener behauptet, sie vernichtet zu haben, weil sie sich nicht zu Geld machen ließ. Das Gegenteil konnte ihm nicht bewiesen werden.