Witten. „Ich war naiv“, so eine Frau vor dem Amtsgericht Witten. Nach einem Unfall wollte sie Drogen entsorgen. Die Polizei kam ihr auf die Schliche.
Diese Spritztour in Witten hatte weitreichende Folgen. Eine 28-jährige Dortmunderin ist wegen Handels mit Drogen zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Nach einem Unfall auf der A43 in Höhe der Ausfahrt Heven hatte sie mitgeführte Drogen vor der Polizei verstecken wollen, die kam ihr auf die Schliche.
„Ich war dumm und naiv und kann das Ganze leider nicht rückgängig machen“, sagte die Angeklagte am Dienstag unter Tränen vor dem Amtsgericht Witten. Doch von vorne: Ende November war die junge Frau mit ihrem Auto auf der A43 von der Fahrbahn abgekommen. Ihr selbst und dem Beifahrer sei nichts passiert, das Auto hingegen war nicht mehr fahrtüchtig. Ein herbeigerufener Abschleppdienst alarmierte die Polizei. „Ich habe dann Panik bekommen, weil ich die Drogen mithatte.“ Der Mitarbeiter des Dienstes sah, wie sie eine Böschung hochlief und eine blaue Tüte mit Marihuana und Amphetamin versteckt haben soll.
Beifahrer sucht in Witten das Weite
Beim Eintreffen der Polizei habe sie zunächst erzählt, dass sie dort uriniert habe. Dann sei sie aber sofort geständig gewesen. Sie erklärte, dass sie keinen anderen Ausweg mehr fand und deswegen mit dem Drogenhandel angefangen hatte. Ihr Beifahrer hingegen bestellte sich, bevor die Beamten vor Ort waren, noch ein Taxi und sei damit dann nach Hause gefahren.
Den Umgang mit der Polizei beschrieb sie als sehr angenehm. Anders als die Nacht, die sie anschließend in einer Zelle auf der Wache verbringen musste. „Das war wirklich menschenunwürdig. Da waren Fäkalien und Blut an den Wänden“, sagte ihr Anwalt.
Aber wieso ist sie überhaupt auf diese schiefe Bahn geraten? „Meine Mandatin ist selbstständig und ist durch die Coronakrise in finanzielle Nöte geraten“, so der Verteidiger. Sie habe damit keinen Lamborghini bezahlen wollen. „Wir wollen nichts entschuldigen und die Sache nicht runterspielen, aber man muss auch sehen, wie es zu solchen Taten überhaupt erst kommt.“
Angeklagte konsumiert selber Drogen
Da sie selbst bereits seit ihrem 16. Lebensjahr Drogen konsumierte, hatte sie entsprechende Kontakte in die Szene. „Ich habe mich mittlerweile von allen abgewandt. Es war einfach eine schwere Zeit und ich wusste nicht mehr, was ich machen sollte. Ich hatte Angst um meine Existenz“, so die Angeklagte.
Seit dem Vorfall nimmt sie selbst keine Drogen mehr. Darauf ging auch Richterin Barbara Monstadt noch einmal ein. „Wenn wir einen Test machen würden, wäre der jetzt negativ?“, fragte sie. „Auf jeden Fall. Das war für mich ein einschneidendes Erlebnis und ich habe daraus gelernt“, antwortete die 28-Jährige.
Der Anwalt sprach beim Drogendealen von einem „gescheiterten Experiment“. Sie habe es auch nicht wirklich professionell gemacht. In einem vorherigen Prozess sei ihr schon die Fahrerlaubnis entzogen und sie somit bereits einmal bestraft worden. Der Anwalt forderte, dieses beim Urteil zu berücksichtigen – genauso wie die Tatsache, dass sie bislang nicht vorbestraft war.
Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafe
Die Staatsanwaltschaft sah sogar eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung vor. Richterin Monstadt fand am Ende einen Mittelweg. „Ich glaube, dass Sie Ihr Leben eigentlich ganz gut im Griff haben. Dafür spricht auch, dass Sie in Ihrem Betrieb selbst ausbilden.“ Die Hintergründe der Tat seien bei der Strafe berücksichtigt worden. Dennoch sprach sie von einer „bekloppten Idee.“ Zudem muss sie noch 20 Monate lang 50 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. „So werden Sie weiter dran erinnert, dass die Bewährung noch läuft“, gab ihr die Richterin mit auf den Weg.