Witten. Ab 1. Juni ist das Jobcenter für Ukraine-Flüchtlinge aus Witten zuständig. Sie erhalten mehr Geld und eine Versicherung. Was zu beachten ist.

Für Geflüchtete aus der Ukraine, die in Witten und anderen Städten des EN-Kreises leben, ist ab Mittwoch, 1. Juni, das Jobcenter des Kreises der erste Ansprechpartner, wenn es um Leistungen für den Lebensunterhalt oder die Suche nach einem Arbeitsplatz geht. Diese Aufgabe übernimmt das Jobcenter von den Sozialämtern der Städte.

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Bildete bisher das Asylbewerberleistungsgesetz die Grundlage für die Unterstützung der Flüchtlinge, ist es zukünftig das SGB II. Für die Flüchtlinge sind damit höhere Geldleistungen und die gesetzliche Krankenversicherung sowie eine zielgenaue Vermittlung in Arbeit und passende Sprachkursangebote verbunden.

Diese Voraussetzungen müssen Flüchtlinge erfüllen

Um Leistungen vom Jobcenter bekommen zu können, müssen die Flüchtlinge bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, hängt davon ab, ob sie bereits vor dem 1. Juni Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch das Sozialamt erhalten haben oder nicht.

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Ist dies der Fall, benötigen die Geflüchteten eine Registrierung bei der Ausländerbehörde, einen Eintrag im Ausländerzentralregister und eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung beziehungsweise eine inhaltsgleichen Ersatzbescheinigung.

Flüchtlinge, die ab Juni hilfebedürftig sind und einen Antrag auf SGB II-Leistungen stellen möchten, benötigen demgegenüber eine vollständige Registrierung und erkennungsdienstliche Erfassung durch die Ausländerbehörde sowie eine Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung.

Landrat verspricht pragmatische Lösungen

Sollten die Ukrainerinnen und Ukrainer noch nicht alle Unterlagen und Vorgaben erfüllt haben, sind sie aber weiterhin über das Asylbewerberleistungsgesetz finanziell abgesichert. „Niemand wird ohne Geld da stehen“, betont Landrat Olaf Schade Schade. „Wo immer nötig, wird es pragmatische Lösungen geben.“ Dies gelte auch für diejenigen, die beispielsweise aus anderen Kreisen und Städten in den Ennepe-Ruhr-Kreis kommen oder für Flüchtlinge, die erst jetzt einreisen.

Informationen in deutscher und ukrainischer Sprache sind auf der Internetseite des Jobcenters EN zu finden. Die Adresse www.enkreis.de/arbeitberuf/ukraine/