Witten. Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Krieg in ihrer Heimat flüchten, und in Witten angekommen sind, finden hier wichtige Informationen.

Wo erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Krieg in ihrer Heimat flüchten mussten, in Witten Hilfe? Wir haben wichtige Fragen für Geflüchtete gesammelt und die Verwaltung der Stadt um Antworten gebeten:

Wo bzw. bei welcher Behörde müssen sich Geflüchtete melden, wenn sie in unserer Stadt ankommen? Was ist die erste Anlaufstelle? Wo gibt es erste Hilfe?

Die Stadt antwortet darauf: „Geflüchtete, die in Witten ankommen, sollten sich per Mail bei auslaenderbehoerde@stadt-witten.de, dem Stadtamt für allgemeine Ausländer- und Asylangelegenheiten, melden. Daraufhin erhalten sie einen Termin für das weitere Registrierungsverfahren.“

Welche Aufenthaltsdokumente/Visa/Asyl-Dokumente brauchen die Flüchtlinge? Wo und wie erhalten sie diese Dokumente?

Dazu teilt die Stadt mit: „Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat eine Rechtsverordnung erlassen, mit der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Bundesgebiet vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden. Sie ist am 9. März 2022 in Kraft getreten und ist rückwirkend zum 24. Februar 2022 anwendbar.

Die Regelung ist zunächst bis zum 23. Mai 2022 befristet. Innerhalb dieses Zeitraums muss eine Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz erfolgen. Dafür wenden sich Geflüchtete in Witten an die oben genannte Anlaufstelle.“

Wie kommen die Flüchtlinge an eine Unterkunft? Bei welcher Behörde müssen sie sich melden? Worauf muss man bei privaten Unterkünften achten?

„Ukrainische Geflüchtete, die nicht privat unterkommen können, melden sich bitte bei der Landesaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum, Gersteinring 52, 44791 Bochum. Von dort erfolgt die Zuweisung der Unterkunft.“

Für private Unterkünfte rät die Stadt:

  • „Holen Sie das Einverständnis Ihrer Vermieterin/Ihres Vermieters (falls vorhanden) ein.“
  • „Bitte melden Sie die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter bei der Ausländerbehörde unter auslaenderbehoerde@stadt-witten.de.“

Wie erhalten Geflüchtete Geld? An welche Behörde müssen sie sich wenden? (bitte genaue Anschrift/Kontaktdaten/Öffnungszeiten)

„Wenn finanzielle Unterstützungen oder sonstige Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt werden sollen, können die Menschen den entsprechenden Antrag der Abteilung für allgemeine Ausländer- und Asylangelegenheiten des Amtes für Wohnen und Soziales der Stadt Witten herunterladen und ausfüllen. Abrufbar ist dieser auf der FAQ-Seite zur Ukraine-Hilfe der Stadt Witten: Hier klicken.

Wie kommen die Geflüchteten an eine Krankenkassenkarte? Welche Unterlagen sind dafür nötig?

„Geflüchtete bekommen aktuell keine Krankenkassenkarte. In Krankheitsfällen stellt das Amt für Wohnen und Soziales eine Krankenbescheinigung aus, die bei dem zugehörigen Arzt oder der Ärztin eingereicht und ausgefüllt wird.

Das Amt für Wohnen und Soziales ist dafür montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr erreichbar (vor Ort und ohne Termin). Für Fragen oder Termine außerhalb der Zeiten kann Kontakt über die Nummer 02302/581-5023 oder als Email über asyl.leistung@stadt-witten.de hergestellt werden.“

Erhalten die Flüchtlinge eine Fahrkarte für den ÖPNV? Wenn ja, wo erhalten sie diese? Welche Unterlagen benötigen sie dafür?

„Geflüchtete aus der Ukraine dürfen aktuell kostenlos den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Dazu zählen Linienbusse, Straßenbahnen, Stadtbahnen, U-Bahnen und sämtliche Nahverkehrszüge. Für den Nachweis sind lediglich ein ukrainischer Pass oder Personalausweis nötig.“

An welche Stelle muss ich mich als Geflüchtete wenden, wenn ich eine Arbeit suche?

Die Stadt verweist an dieser Stelle auf die Agentur für Arbeit in Witten, Schlachthofstr. 27, 58455 Witten. Hier finden Sie die Internetseite der Agentur für Arbeit in Witten.

Wo erhalten Frauen und Mädchen Hilfe, die Gewalt erfahren haben?

„Frauen und Mädchen, die Gewalt erfahren, erhalten Hilfe bei der Frauenberatung des Ennepe-Ruhr-Kreises unter www.gesine-intervention.de. Außerdem ist das bundesweite Hilfetelefon unter der Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr kostenlos erreichbar. Hier gibt es auch Menschen, die verschiedene Sprachen sprechen.“

Wo erhalten Geflüchtete gratis Kleidung oder Lebensmittel?

„Eine Spendenausgabe z.B. durch den Help-Kiosk in der Brauckstraße 14, 58454 Witten erfolgt montags und freitags von 10-13 Uhr sowie von 18-20 Uhr an jedem letzten Montag eines Monats. An diesem letzten Montag eines Monats ist es zusätzlich möglich, Spenden abzugeben. Der Erwerb von Spenden ist zusätzlich über die Ruhrtal Engel e.V. (Annenstraße 83), montags und freitags von 10-15 Uhr und in dringenden Fällen auch außerhalb der Öffnungszeiten, möglich.

Wer hilft Geflüchteten, wenn sie weitere Fragen haben?

Weitere Informationsangebote finden sich auf den Internetseiten www.germany4ukraine.de und https://www.witten.de/ukrainehilfe.