Witten. Bald zahlt das Jobcenter die Leistungen für viele Ukraine-Flüchtlinge. Um den Übergang zu erleichtern, bittet die Stadt Witten um eine Vollmacht.
Geflüchtete aus der Ukraine benötigen häufig finanzielle Unterstützung. Ab 1. Juni übernimmt das das Jobcenter. Die Geflüchteten erhalten dann Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Eine Ausnahme gibt es: Menschen, die vor dem 2. August 1956 geboren sind, erhalten ihre Leistungen nach SGB XII vom Amt für Wohnen und Soziales der Stadt Witten.
Die Stadt Witten könnte technisch gesehen die bereits erhobenen Daten an die zukünftig zuständige Stelle weitergeben. Dies vereinfache den Übergang für alle Beteiligten, so die Stadt. Dafür müssen die Betroffenen der Stadtverwaltung aber eine Vollmacht erteilen. Ein Vordruck steht auf der Homepage der Stadt zum Herunterladen (hier).
Vollmacht per Post oder Mail an die Stadt schicken
Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, sollte die ausgefüllte Vollmacht schnellstmöglich per Post an das Amt für Wohnen und Soziales, Sachgebiet Asylbewerberleistungen, 58449 Witten, senden, in den Briefkasten am Rathaus einwerfen oder per E-Mail an Asyl.Leistung@stadt-witten.de senden.
Zahlreiche Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine sowie für lokale Helferinnen und Helfer gibt es auf der Seite www.witten.de/ukrainehilfe. Dort steht ebenfalls der Link zu der Vollmacht.