Witten. Älteren und Personal im Pflege- und Medizinbereich wird die zweite Boosterung empfohlen. Heime in Witten setzen darauf und auf weitere Maßnahmen.

Es gibt noch keine offizielle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), aber eine Stellungnahme: Die Stiko hat sich am Donnerstag (3.2.) für eine zweite Auffrischungsimpfung (Booster) für gesundheitlich besonders gefährdete Gruppen mit einem mRNA-Impfstoff ausgesprochen. Gemeint sind etwa Menschen, die in Altenheimen leben, sowie Beschäftigte in Pflege- sowie medizinischen Einrichtungen. Wittener Seniorenheime begrüßen dies.

Im Bommeraner Haus Buschey, eines von sieben Seniorenheimen, die die Evangelische Stiftung Volmarstein betreibt, gibt es derzeit „einige, wenige Coronafälle unter den Bewohnern“, bestätigt Stiftungs-Sprecher Thomas Urban. Da es jetzt eine positive Einschätzung der Ständigen Impfkommission „zur Sinnhaftigkeit einer vierten Impfung für spezielle Personengruppen“ gebe, werde man davon betroffenen Mitarbeitern diese schnell anbieten. Außerdem wolle man „zügig auf die Hausärzte der Heimbewohner zugehen“, um zu erfahren, für wen eine vierte Impfung infrage komme. Mitarbeitende und Bewohner im Haus Buschey seien nahezu durchgeimpft und geboostert, so Urban. Daher sei man zuversichtlich, die Omikron-Welle „bestmöglich zu überstehen“.

Das Personal der Feierabendhäuser Witten ist komplett geimpft

Künstler Thomas Baumgärtel (re.) ehrte die Feierabendhäuser im Mai 2021 mit einer seiner berühmten Impfbananen. Einrichtungsleiter Andreas Vincke (li.) setzt weiterhin aufs Impfen.
Künstler Thomas Baumgärtel (re.) ehrte die Feierabendhäuser im Mai 2021 mit einer seiner berühmten Impfbananen. Einrichtungsleiter Andreas Vincke (li.) setzt weiterhin aufs Impfen. © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Auch Andreas Vincke, Leiter der Feierabendhäuser, will sich zeitnah um das Thema zweite Boosterung kümmern. Von seinen 110 Heimbewohnern - unter ihnen zwei Ungeimpfte - ist derzeit niemand an Corona erkrankt. Zwei Mitarbeiterinnen seien in Quarantäne, da ihre Kinder positiv getestet worden seien. Das gesamte Personal der Feierabendhäuser an der Pferdebachstraße sei - von der Reinigungs- bis zur Führungskraft - geimpft, betont Vincke.

Was ist mit den Besuchern des Hauses? Die Angehörigen der Bewohner seien alle geimpft, allerdings erlaube die Coronaschutzverordnung, dass auch ungeimpfte Gäste Zutritt in Heime haben. „Sie müssen aber das Ergebnis eines aktuellen Schnelltests mitbringen oder sich bei uns testen lassen - dies gilt auch für die geimpften Besucher“, erklärt Vincke. In der Einrichtung müssten Gäste verpflichtend eine FFP2-Maske tragen.

Alle 48 Stunden ein Schnelltest

Die Feierabendhäuser haben ab dem Spätsommer vergangenen Jahres auch Ehepartnern von Mitarbeitern Impfangebote gemacht. Auch viele Angehörige hätten sich mit ihren Partnern in der Einrichtung immunisieren lassen. Andreas Vincke: „Wir haben bei uns im letzten Jahr über 1500 Menschen geimpft.“ Wenn man hierbei nicht nur auf das eigene Personal und die Bewohner schaue, sondern auch auf deren Angehörige, könne dies für die Einrichtung nur positiv sein.

Dazu machten Mitarbeiter der Feierabendhäuser alle 48 Stunden einen Schnelltest. Auch wenn diese „nicht hundertprozentig“ seien, sei es wichtig, in kurzen Abständen zu testen. „Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass jemand auffällt, der positiv ist.“ Heimbewohnern biete man einen Test einmal wöchentlich an. „Das nehmen auch 80 Prozent der Leute wahr.“

Notfallplan des St. Josefshauses in Herbede sieht Mithilfe von Angehörigen vor

André Löckelt, Geschäftsführer des Seniorenheims St. Josefshaus in Herbede, betont, man verzichte in Omikron-Zeiten in seinem Haus mit 80 Bewohnern auf gemeinsame Veranstaltungen. Man setze auf Einzelbetreuung und Angebote in den jeweiligen Wohngruppen. Um die Sicherheit zu erhöhen, würden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nur auf ihren Stationen eingesetzt. „Es gibt da keine Rotation im Haus.“ Derzeit sind auch im St. Josefshaus zwei Kräfte in Quarantäne, weil ihre Kinder mit Corona infiziert sind. Im Team gebe es lediglich zwei Ungeimpfte, diese müssten täglich Schnelltests machen, erklärt Löckelt.

Stiko befürwortet zweiten Booster für bestimmte Gruppen

Von der ständigen Impfkommission (Stiko) hieß es am Donnerstag (3.2.), sie befürworte eine zweite Auffrischungsimpfung (Booster) für Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Pflegeeinrichtungen, auch für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen mit einem mRNA-Impfstoff.Bei gesundheitlich gefährdeten Menschen solle diese frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sollen den zweiten Booster frühestens nach sechs Monaten erhalten, so die Stiko. Wichtig: Es handelt sich noch nicht um eine offizielle Stiko-Empfehlung. Ein Beschlussentwurf sei zur Abstimmung an Fachkreise und Bundesländer gegangen, Änderungen seien noch möglich, heißt es.Laut Stiko zeigen aktuelle Daten einen schwindenden Infektionsschutz binnen weniger Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung gegen die Omikron-Variante. Für Menschen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben, wird kein weiterer Booster empfohlen.

Natürlich gebe es für das Haus auch einen Notfallplan, sollte Omikron zu vielen Ausfällen beim Personal führen. „Dann würden wir auch Angehörige bitten, uns in der Pflege zu unterstützen.“ Mitarbeiter aus der Verwaltung müssten unter Umständen in der Küche arbeiten, wenn dort Kräfte fehlten. „Denn Zeitarbeitsfirmen haben derzeit keine Leute. Das muss man nicht versuchen.“

Herbeder Heim verzichtet auf die Möglichkeit des Freitestens von Personal

Auch im St. Josefshaus setzt man weiterhin auf das Impfen, auch auf eine zweite Boosterung. Auf was die Herbeder verzichten, ist ein vorzeitiges Freitesten von Pflegepersonal bei einer Coronainfektion. Der Geschäftsführer: „Das Risiko gehen wir nicht ein. Die Leute bleiben, wie üblich, zehn Tage zuhause.“ Hintergrund: Die Isolation nach einer nachgewiesenen Corona-Infektion kann nach sieben Tagen mit einem zertifizierten, negativen Antigen-Schnelltest bei 48-stündiger Symptomfreiheit beendet werden. Dies gilt auch für Menschen, die mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt leben und deshalb in Quarantäne müssen. Beschäftigte von Pflegeheimen und Kliniken müssen für eine Freitestung jedoch immer einen negativen PCR-Test nachweisen.