Witten. Das Gericht hatte dem wegen bewaffneten Drogenhandels angeklagten Wittener zu einem umfassenden Geständnis geraten. Doch der lehnte dankend ab.
Bewaffneten Drogenhandel wirft der Staatsanwalt einem 36-jährigen Mann aus Witten vor, der sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Bochum verantworten muss. Er soll zwischen November 2020 und März 2021 gewerbsmäßig mit Marihuana, Amphetamin und Ecstasy-Tabletten gedealt haben. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung waren am 10. März 2021 auch Cannabispflanzen sowie ein Teleskop-Schlagstock, Pfefferspray und ein Messer gefunden worden.
Insgesamt sind 20 Fälle mit Drogenhandel angeklagt. Der Beschuldigte bestreitet die Taten nicht, allerdings den Umfang der Vorwürfe. Er habe nie Amphetamin verkauft und auch kein Ecstasy. Die 19 in seiner Wohnung sichergestellten Cannabispflanzen hätten bei der Ernte auch nicht 475 Gramm Marihuana ergeben, sondern höchstens 300.
Angeklagter aus Witten: Waffen gehören Vormieter
Was die beschlagnahmten Waffen betrifft, so stammten die vom Vormieter seiner Wohnung, erklärte der Angeklagte. Der Vorsitzende Richter riet ihm, seine Aussage zu überdenken. Allein für den bewaffneten Drogenhandel betrage die Mindeststrafe fünf Jahre Haft. Ein umfassendes Geständnis könne helfen. „Ihre bisherigen Angaben sind nicht glaubwürdig“, machte der Richter dem Angeklagten klar. Doch der blieb auch nach einer Beratungspause mit seinem Verteidiger bei seiner Darstellung.
Daraufhin kündigte das Gericht an, weitere zusätzliche Verhandlungstage anzusetzen, weil jetzt viele weitere Zeugen angehört werden müssten. So hatte ein Zeuge angegeben, der Angeklagte habe bei der Wittener Tafel Speed verkauft, also Amphetamin. Auch Chatprotokolle legen solche Geschäfte nahe.
Seit seinem 14. Lebensjahr gekifft
Der Mann war selbst drogensüchtig. Er habe seit dem 14. Lebensjahr gekifft und als 16-Jähriger mit Amphetaminen begonnen. Diese habe er allerdings nur am Wochenende konsumiert, während er täglich gekifft habe. Der gelernte Werkzeugmechaniker hatte 2014 seine reguläre Arbeit verloren. Von da an ging es bergab. Es folgten Minijobs und schließlich Hartz 4. Im Jahr 2017 war der Angeklagte vom Amtsgericht Witten wegen Handel mit Betäubungsmitteln zu Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Prozess wird fortgesetzt.