Witten. Vor Gericht wollen Mieter aus Witten erwirken, dass der Wohnungsriese Vonovia angebliche Modernisierungskosten offenlegt.
Eine Klage des Wohnungsunternehmens Vonovia gegen Mieter beschäftigt das Amtsgericht Witten. Es geht um 905 Euro, die ein Ehepaar, das in einer Vonovia-Wohnung an der Schulze-Delitzsch-Straße lebt, noch bezahlen soll. Der Wittener Mieterverein hat Vonovia in diesem Zusammenhang „Abrechnungstricks“ vorgeworfen.
Es geht um die Frage, ob eine neue Heizungsanlage des Hauses eine Modernisierungs- oder eher eine Instandhaltungsmaßnahme war. Denn die defekte Heizung war 22 Jahre alt. Daher wollte das Ehepaar die Mieterhöhung für die Heizungssanierung nicht akzeptieren. Außerdem sei die Maßnahme nicht angekündigt, aber ausgeführt worden, so die Mieter. Zudem bemängelt das Ehepaar mehrere Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, deren Kosten Vonovia nach Ansicht des Wittener Mietervereins nicht belegt hatte.
Das Amtsgericht Witten hat eine einvernehmliche Lösung angeregt
Das Amtsgericht regte eine einvernehmliche Lösung an. Der Wohnungsriese Vonovia war in der Verhandlung auch zu einem Vergleich bereit. Doch die Mieter legen Wert auf ein Urteil, um die Angelegenheit grundsätzlich zu klären. Das Ehepaar lebt in einem Wohnumfeld, in dem sich die Bewohner teils erfolgreich gegen Mietsteigerungen nach Instandmodernisierungen gewehrt haben. So erstritten Mieter eine Härteregelung mit reduzierter Mieterhöhung.
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Die jetzt von Vonovia verklagte Mietpartei besteht darauf, dass die aus ihrer Sicht undurchsichtigen Modernisierungskosten komplett belegt werden. Es geht um eine genaue Aufschlüsselung aller Gewerke. Mieterhöhungen der Vonovia wurden von mehreren Landgerichten bereits für formell unwirksam erklärt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass von Modernisierungskosten sogenannte Instandhaltungskosten abgezogen werden müssen.
Mieterverein Witten kritisiert Rechnungen und Verträge, die nicht vorgelegt werden
Strittig sind auch hohe Bau-Nebenkosten, die das Unternehmen mit Architekten- und Ingenieursrechnungen begründet. Vonovia könne derartige Rechnungen und Verträge nicht vorlegen, so der Mieterverein. Das Wittener Amtsgericht kündigte eine schriftliche Entscheidung in der Sache an. Mit dieser ist frühestens im Januar zu rechnen.
In diesem März hatten Mietervertretungen vor der Vonovia-Zentrale in Bochum ihrem Ärger Luft gemacht. Für Mietervereine aus Witten, Dorsten, Köln, Münster und Frankfurt sind Wohnungsgesellschaften wie Vonovia und die LEG Immobilien AG (Düsseldorf) „Mietpreistreiber“, wie auf Spruchbändern vor der Vonovia-Zentrale zu lesen war. Die Verbände kritisierten Mieterhöhungen, hohe Gewinnausschüttungen an die Aktionäre, aber auch die Abrechnungen von Mietumlagen. „Vonovia setzt Betriebs- und Modernisierungskosten intern um und versteckt darin die Gewinne“, lautete damals der Vorwurf von Knut Unger vom Mieterverein Witten.
Vonovia warf Sprecher des Mietervereins Witten Verleumdung vor
Der Immobilienriese hatte bereits im vergangenen Jahr die „unhaltbaren Vorwürfe“ zurückgewiesen. Im Bereich der umlegbaren Betriebskosten würden „professionelle“ Leistungen erbracht, für die man „nachvollziehbare und marktgerechte“ Preise berechne und den Mietern die nötigen Belege zur Verfügung stelle, hieß es. Vonovia hatte Knut Unger, Sprecher des Wittener Mietervereins, Verleumdung vorgeworfen.