Witten. Im Netz wird das Schulverbot für die Brüder aus Witten diskutiert, die im Unterricht keine Masken tragen sollen. Der Vater meldet sich zu Wort.

Ist das Schulverbot des Schiller-Gymnasiums für drei Jungen einer Wittener Familie, die ohne Masken am Unterricht teilnehmen sollen, richtig oder falsch? Eine Frage, die rege und kontrovers auf der WAZ-Facebook-Seite kommentiert wird.

Viele Nutzer können nachvollziehen, dass jetzt die Bezirksregierung in Arnsberg darüber entscheiden wird, ob die vorgelegten ärztlichen Atteste für die Maskenbefreiung der Kinder ausreichend sind oder nicht.

„Vernünftig, dass die Schule so handelt. Jemand muss ja auch an die Lehrkräfte denken“, meint ein Leser in den sozialen Netzwerken. Ein anderer vertritt die Ansicht, dass es doch klar sei, dass Schüler ohne Masken Infektionen leichter verbreiten könnten. Daher müsse die Schulleitung Mitschüler vor Nichtmaskenträgern schützen.

Vater der Jungen aus Witten betont, er sei selber ein Maskenträger

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Gegen einen im Netz erhobenen Vorwurf, die Kinder seien nicht aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit, sondern weil deren Eltern Corona-Leugner seien, verwahrt sich der Vater der Jungen ausdrücklich. Per Mail hat er der Redaktion am Dienstag (24.11.) mitgeteilt: „Wir sind das genaue Gegenteil.“ Er selbst sei als Wissenschaftler, als Populationsgenetiker, in Bochum und Düsseldorf tätig gewesen. Eine Coronavirus-Epidemie sei eine „gefährliche Sache“, er selbst sei Maskenträger.

Der Vater der drei Jungen beschwert sich nicht nur darüber, dass der stellvertretende Schulleiter des Schiller-Gymnasiums für die Kinder ein Betretungsverbot für die Schule ausgesprochen habe. Die Schulleitung habe auch „eine Alternative zum Präsenzunterricht kategorisch abgelehnt“.

Das Schiller-Gymnasium Witten versorgt Brüder nicht mit Unterrichtsmaterial

Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte Schiller-Vize Dieter Nientiedt die Darstellung des Vaters. Das Betretungsverbot sei ausgesprochen worden. Gleichzeitig verstoße die Familie gegen die Schulpflicht. „Da können wir die Materialien nicht nach Hause schicken.“

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Nach den Sommerferien habe die Familie bereits erste Atteste für ihre drei Söhne vorgelegt, so Nientiedt. Sie seien damals von der Schule anerkannt worden. Die Kinder hätten ohne Masken im Unterricht gesessen, die Klassenräume aber nicht verlassen dürfen, um ohne Masken in die Pausen zu gehen. Die Familie habe sich durch diese Regelung diskriminiert gefühlt und gegen ihn eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, sagt der stellvertretende Schulleiter.

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Die Bezirksregierung Arnsberg habe das Schiller-Gymnasium aufgefordert, die ersten Atteste der Kinder zu überprüfen. Die angeforderten neuen Atteste hätten ärztlicherseits hinreichend begründet werden müssen. Dies, so Nientiedt, sei jedoch nicht geschehen. Daher erkenne er die neuen Atteste nicht an.

Stellvertretender Schulleiter wartet die Entscheidung der Bezirksregierung ab

Gericht gibt Schule recht

Ende September hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine Beschwerde von zwei Schülern aus Bocholt zurückgewiesen. Sie wollten von der Maskenpflicht auf dem Schulhof und in den Unterrichtsräumen befreit werden. Die Jugendlichen hatten zwei gleichlautende ärztliche Bescheinigungen eingereicht. In der ersten hieß es, das Tragen einer Maske sei aus gesundheitlicher Sicht nicht zu befürworten, weil dadurch Konzentration, Aufmerksamkeit und Lernerfolg negativ beeinflusst würden. Im zweiten Attest war pauschal die Rede davon, dass die beiden aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit werden müssten.

Die Schulleitung hatte die Atteste nicht anerkannt . Zu Recht, so das Oberverwaltungsgericht in einem Eilentscheid. Aus dem Attest müsse sich ergeben, „welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Schule alsbald zu erwarten seien und woraus diese im Einzelnen resultierten“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Relevante Vorerkrankungen müssten konkret genannt werden. Darüber hinaus müsse „im Regelfall“ erkennbar sein, wie der das Attest ausstellende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt sei (AZ: 13 B 1368/20).

Der Vater der Kinder bleibt dabei: Die der Schule vorgelegten Atteste zur Befreiung seiner Söhne von der Maskenpflicht seien gültig und die Begründung des ausstellenden Arztes ausreichend. Ob der Standpunkt der Schule oder der des Familienvaters richtig ist, darüber muss jetzt die Bezirksregierung Arnsberg befinden, an die sich das Gymnasium gewandt hat.

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Denn die Eltern der Brüder haben Widerspruch gegen die Entscheidung der Schule eingelegt, ihre vorgelegten Atteste nicht anzuerkennen. Nientiedt: „Ich werde jetzt abwarten, was die Bezirksregierung entscheidet.“