Witten. Das Landgericht Bochum hat es bestätigt: Ein Wittener AfD-Politiker hat sich der üblen Nachrede schuldig gemacht. Welche Strafe bekommt er?
Matthias Renkel, Sprecher der AfD im EN-Kreis und Vorsitzender der Ratsfraktion seiner Partei in Witten, hat sich der üblen Nachrede schuldig gemacht. So sieht es das Landgericht Bochum, das den 38-jährigen Wittener dafür zu einer Zahlung von 3000 Euro verurteilte.
Der Rechtspopulist hatte im Europawahlkampf 2019 öffentlich behauptet, der damalige Fraktionsvorsitzende der Piraten, Roland Löpke, habe Wahlplakate der Alternative für Deutschland abgerissen und zerstört.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht sah das anders und bestätigte damit am Donnerstag (18.11.) das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Witten , gegen das Renkel Berufung eingelegt hatte. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt und im Prozess ein höheres Strafmaß gefordert.
AfD-Politiker hatte Wittener Piraten-Chef „faschistische Methoden“ vorgeworfen“
In dem fraglichen Facebook-Post von April letzten Jahres hatte der AfD-Politiker dem damaligen Piraten-Chef die Zerstörung von Wahlplakaten an der Herbeder Ruhrrücke öffentlich vorgeworfen und von „kriminellen Machenschaften“ und „faschistischen Methoden“ geschrieben. Zeugen hätten ihn bei der Tat beobachtet.
Für die Staatsanwaltschaft war der Facebook-Beitrag deshalb eine „Hate Speech“, also eine Hass-Rede, und nicht nur die bloße Verbreitung eines Gerüchts. Wegen der Schwere der Tat und den langfristigen negativen Folgen für den fälschlicherweise beschuldigten Lokalpolitiker forderte die Anklage eine Strafe von 90 Tagessätzen à 60 Euro.
Gericht sieht keine Beweise dafür, dass Pirat AfD-Plakate abgerissen hat
Dem folgte das Gericht nicht, sondern bestätigte das in erster Instanz festgelegte Strafmaß von 50 Tagessätzen. Der AfD-Politiker habe vorsätzlich öffentlich eine „ehrenrührige Tatsache“ über den Piraten-Chef verbreitet und sich damit der üblen Nachrede schuldig gemacht. Das ursprüngliche Strafmaß sei aber angemessen.
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Die kleine Strafkammer, bestehend aus einem Richter und zwei Schöffen, sieht es als widerlegt an, dass der beschuldigte Löpke an jenem Tag im April Plakate der Alternative entfernt hat. Dafür sprechen nach Ansicht des Gerichte mehrere Beweise. Hinzu kommt: Für ein Ratsmitglied sei es sehr fernliegend, mittags um 12 Uhr an einer stark befahrenen Straße eine solche Tat zu begehen .
„Das würden nicht mal Aktivisten der Antifa machen“, so der Vorsitzende Richter. Auch entsprechende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Löpke waren bereits Ende 2019 wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt worden.
Anwalt von Renkel forderte Freispruch
Der Anwalt von Matthias Renkel hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Der Kern der Aussage seines Mandanten sei wahr, bekräftigte der Jurist. Es habe sich zudem um eine politische Auseinandersetzung gehandelt, nicht um etwas Persönliches. Im politischen Wettkampf könne man schon einmal übers Ziel hinausschießen.
Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden. Dabei würden aber nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft. Ob Renkel dieses Rechtsmittel nutzen wird, wollte er gegenüber unserer Redaktion nicht kommentieren. „Wir werden jetzt schauen, was wir mit diesem Urteil machen“, so sein Anwalt.
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Stefan Borggraefe, aktueller Vorsitzender der Piratenfraktion im Rat, begrüßt das Urteil. „Ich freue mich, dass das Urteil bestätigt wurde.“ Das Gericht habe deutlich gemacht, dass sich die Handlungen des AfD-Politikers weit außerhalb des demokratischen Rahmens bewegten und strafbar seien.
Nach der jetzigen Verurteilung ist der Vorsitzende der Wittener AfD-Ratsfraktion nicht vorbestraft. Als vorbestraft gilt man erst, wenn man bei einer Geldstrafe zu mehr 90 Tagessätzen verurteilt wurde.
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