Witten. Wie viele Menschen dürfen sich jetzt noch draußen treffen? Und was ist mit Trauungen? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen für Witten.
Seit Montag gelten neue, bundeseinheitliche Regeln, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Für Witten und den EN-Kreis ändert sich dadurch einiges. Auf den ersten Blick verwirrend ist vor allem die Regelung, wie viele Menschen sich nun in der Öffentlichkeit treffen dürfen.
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Bislang galt in NRW die Regel, dass ab einem Inzidenzwert von über 50 nur noch fünf Personen zusammenkommen dürfen – oder zwei Haushalte. Diese Regelung ist nun überholt. Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung dürfen sich nun im öffentlichen Raum zwar weiterhin die Mitglieder von zwei Haushalten treffen. Allerdings gilt nun eine Obergrenze von zehn Personen.
Hochzeiten sind in Witten mit bis zu zehn Teilnehmern erlaubt
Veranstaltungen und Versammlungen sind generell untersagt. Eine Ausnahme bilden Hochzeiten und Beerdigungen. Für beide Anlässe sieht die Verordnung keine maximale Teilnehmerzahl vor. In Witten können sich Brautpaare vorläufig aber nur vor einer begrenzten Zahl von Gästen das Ja-Wort geben. Das hiesige Standesamt hat die Teilnehmerzahl während der Trauung und auch bei der Gratulation im Anschluss auf maximal zehn Personen begrenzt.
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Während und auch nach der Zeremonie gilt in Haus Witten, Haus Herbede, Haus Hohenstein und Schloss Steinhausen die Maskenpflicht. Im Stollen der Zeche Nachtigall hingegen finden im November keine Eheschließungen statt, da das gesamte Museum geschlossen ist. Verboten ist derzeit auch der beliebte Sektempfang nach der Trauung. Nahe Angehörige können das Brautpaar nach der Zeremonie aber umarmen – in diesem Fall muss kein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Kein Mindestabstand bei Beerdigungen
Gleiches gilt auch für Beerdigungen. Auch hier müssen nahe Angehörige keinen Abstand zueinander wahren. Eine Regelung, wie viele Verwandte und Freunde zu einer Beisetzung kommen dürfen, gibt es in Witten nicht. Man setze auf die Vernunft der Menschen, so Stadtsprecher Jörg Schäfer.
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Eine Ausnahme gilt auch für die konstituierende Sitzung des neuen Rates der Stadt. Dieser kommt trotz der neuen Regeln an diesem Dienstag im Saalbau zusammen. Der Mindestabstand werde eingehalten, auch gelte für alle Teilnehmer die Maskenpflicht, so die Stadt. „Zudem tauscht die Lüftungsanlage die Luft viermal in der Stunde aus“, so Sprecher Jörg Schäfer. Eine Einschränkung gibt es aber: Höchstens 109 Menschen dürfen in den Raum. Es könnte also passieren, dass interessierte Bürger als Zuschauer abgewiesen werden müssen.
Maskenpflicht in der City und den Stadtteilen gilt auch weiterhin
Weiterhin gültig ist in Witten zudem die Allgemeinverfügung des Kreises. Die Maskenpflicht gilt damit weiterhin in der Innenstadt und in Teilen von Annen, Herbede, Bommern, Heven, Stockum und auf dem Sonnenschein.
Auch private Feiern außerhalb der Wohnung sind verboten. „Für zu Hause gilt der dringende Aufruf, dort ebenfalls nicht zu feiern“, so Schäfer. Große Feste könnten im Einzelfall auch aufgelöst werden. Die Landesregierung rät sogar dazu, Kontakte mit haushaltsfremden Personen gänzlich zu meiden.
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