Berlin. Der Lockdown ist zurück: Seit Montag gelten in Deutschland weitreichende Corona-Beschränkungen. Die wichtigsten Regeln im Überblick.
- Um den negativen Corona-Trend zu bekämpfen, haben Bund und Länder einen Teil-Lockdown beschlossen
- Die neuen Beschränkungen gelten seit dem 2. November
- Die wichtigsten Regeln im Überblick
Die Bundesregierung will mit drastischen Einschränkungen im gesamten November versuchen, die Corona-Pandemie einzudämmen.
Angesichts dramatisch steigender Corona-Infektionszahlen wollen Bund und Länder den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestatten.
Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darauf einigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder beim Corona-Gipfel am vergangenen Mittwoch. Lesen Sie hier: Lockdown: Das sagen Virologen zu den neuen Corona-Regeln
Die neuen Regelungen gelten seit dem 2. November befristet bis Ende November. Kanzleramtschef Helge Braun bekräftigte am Montag den Willen, die neuen Corona-Einschränkungen nach rund vier Wochen wieder zu lockern. „Unser erklärtes Ziel ist, dass wir Ende November die Maßnahmen in dieser Strenge beenden wollen“, sagte er dem rbb.
Es gehe auch darum, der deutschen Wirtschaft das Weihnachtsgeschäft und der Bevölkerung die Weihnachtsfeier im Familienkreis zu ermöglichen. In zwei Wochen sollen die strengen Maßnahmen erneut besprochen und unter Umständen angepasst werden.
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Harte Corona-Maßnahmen: Gastronomie ist geschlossen
Bund und Länder verständigten sich auf eine Schließung der Gastronomie. Auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen sei – wie im Frühjahr in der ersten Corona-Welle – die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Zudem verbieten Bund und Länder Urlaub in Deutschland: Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind im November nicht erlaubt. Sie dürften nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gemacht werden.
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Corona-Maßnahmen: Theater, Fitnessstudios und Schwimmbäder betroffen
Institutionen und Einrichtungen für die Freizeitgestaltung sind nun geschlossen. Dazu gehören etwa
- Theater
- Opernhäuser
- Konzerthäuser
- Messen
- Kinos
- Freizeitparks
- Spielhallen
- Spielbanken
- Wettannahmestellen
- Bordelle
- der Freizeit- und Amateursportbetrieb
- Schwimm- und Spaßbäder
- Fitnessstudios
Der Profisport muss im November ohne Zuschauer auskommen. Bund und Länder lassen kein Publikum mehr zu. Das gilt auch für die Fußball-Bundesliga. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt.
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Corona-Gipfel: Auch Kosmetikstudios sind bis Ende November geschlossen
- Auch Dienstleistungsbetriebe für die Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind bis Ende November geschlossen, um den dramatischen Anstieg der Neuinfektionen zu stoppen – weil dort der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa für Physiotherapien sind weiter möglich.
- Friseursalons dürfen unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet bleiben.
- Groß- und Einzelhandel sind weiterhin geöffnet. Allerdings dürfen nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Fläche in die Läden.
- Wie von Merkel und den Länderchefs bereits vielfach betont, bleiben Schulen und Kindergärten von den Einschränkungen verschont.
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Merkel hält schärfere Corona-Regeln für alternativlos
Tatsächlich mutet die Politik den Bürgern bis Ende November eine Menge zu. Auch nach Ansicht von Merkel ist ein rigides Durchgreifen mit der Schließung von Gastronomie, Clubs, Bars und weiterer Bereiche des öffentlichen Lebens alternativlos. Das Argument vieler Kulturschaffender und Wirte, die während der Videoschalte lautstark vor dem Brandenburger Tor auf ihre Existenznot und scheinbar funktionierende Hygiene- und Abstandsregeln hinwiesen, ließ Merkel nicht gelten. „In der augenblicklichen Situation entfalten diese Hygienekonzepte nicht mehr die Wirkung, die wir brauchen.“
- Bei 75 Prozent der Infektionen wisse man nicht mehr, woher sie kämen, warnte Merkel und bat die Deutschen mitzumachen, private Kontakte und Reisen möglichst auf null zu reduzieren.
- Das Land brauche wie im Frühjahr wieder eine „nationale Kraftanstrengung“, um das Virus zurückzudrängen.
- Aktuell verdoppele sich die Zahl der Intensivpatienten alle zehn Tage, in ein paar Wochen könnten die Kliniken überlaufen, warnte sie.
- An vielen Stellen hätten die Gesundheitsämter die Kontrolle über die Nachverfolgung von Ansteckungsketten bereits verloren. Eine „akute nationale Gesundheitsnotlage“ müsse nun verhindert werden.
Neuer Lockdown – Ökonomische Folgen noch nicht absehbar
Damit Millionen Beschäftigte in den vom Teil-Lockdown betroffenen Branchen nicht ins Bodenlose fallen, will die Regierung Umsatzausfälle mit bis zu zehn Milliarden Euro im November ausgleichen. Bei kleinen Betrieben (bis zu 50 Mitarbeiter) könnten bis zu 75 Prozent, bei größeren bis zu 70 Prozent der Lücke gestopft werden. Lesen Sie auch: Ralph Brinkhaus im Interview: Corona-Lockerungen im Dezember nicht garantiert
Der Städte- und Gemeindebund begrüßte die Beschlüsse: Die finanziellen Hilfen für die Gastronomie müssten schnell und unbürokratisch umgesetzt werden, sonst drohe eine Pleitewelle, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg unserer Redaktion. „Das wäre ein verheerendes Signal für das Leben in unseren Städten.“ Die Verständigung auf ein bundeseinheitliches Vorgehen zeige, dass sich der Föderalismus in der Krise bewähre, so Landsberg. Das sei insbesondere für die Akzeptanz der Bürger ein wichtiger Aspekt. (mit dpa/afp)