Witten. Die erweiterte Maskenpflicht in Witten hat für Irritationen gesorgt. Wir schlüsseln das Ganze noch einmal auf und geben weitere Infos.
Die erweiterte Maskenpflicht in Witten sorgt teilweise für Irritationen. Der Grund: Die bisherigen Straßen in der Innenstadt, in denen der Mund-Nasen-Schutz getragen werden musste, wurden in der neuen Aufzählung nicht genannt. Was bedeutet das?
Die City in Witten ist jetzt ein Maskengebiet – in etwa vergleichbar mit einer Tempo-30-Zone. Der Bereich wird begrenzt von Husemannstraße, Bergerstraße, Breitestraße, Crengeldanzstraße (ab Breitestraße), Ardeystraße (bis Schlachthofstraße), Schlachthofstraße, Pferdebachstraße (von Schlachthofstraße bis Ardeystraße), und Ardeystraße (von Pferdebachstraße bis Husemannstraße).
Auch in den bekannten Bereichen in Witten gilt weiterhin die Maskenpflicht
Innerhalb dieser Zone liegen auch der Rathausplatz, die Bahnhofstraße 1-73, die Ruhrstraße 1-48, die Johannisstraße 1-22, der Berliner Platz, die Berliner Straße von der Bahnhofsstraße bis zum Bahnhofsvorplatz, der Bahnhofsvorplatz und die Hammerstraße von der Bahnhofstraße bis zur Steinstraße. Kurzum: Alle Bereiche, in denen die Pflicht auch zuvor galt.
Noch einfacher, um zu wissen, wo man nur maskiert vor die Tür darf: Überall dort, wo Schilder der Stadt darauf hinweisen. Diese werden in den kommenden Tagen auch in den einzelnen Stadtteilen angebracht, denn auch in den Vororten gilt in einzelnen Straße die Maskenpflicht.
Was ist mit dem schnellen Snack zwischendurch?
Es gibt noch weitere Fragen, die sich stellen. Darf die Maske zum Beispiel für einen schnellen Snack beim Bummel oder der kleinen Raucherpause abgesetzt werden? „Das Ordnungsamt wird so etwas nicht ahnden“, sagt Jörg Schäfer, Pressesprecher der Stadt. Dennoch solle das nicht ausgenutzt werden und die Leute verantwortungsvoll mit der Situation umgehen. Für ein Schluck Wasser oder ein Croissant beim Gang durch die City wird aber kein Bußgeld aufgebrummt.
Fahrradfahrer müssen keine Maske tragen
Das müssen auch Fahrradfahrer nicht befürchten. Solange man auf dem Drahtesel sitzt, muss keine Maske getragen werden – wird er geschoben aber schon. Im Grundsatz kann man sich merken: Sitzt man hinterm Lenker oder Steuer eines Fahrrads, Autos oder Motorrads, muss kein Mund-Nasen-Schutz aufgesetzt werden – steigt man ab oder aus, dann schon. Davon ausgenommen sind natürlich Bus und Bahn, wo die Maskenpflicht weiter gilt.
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Auch beim Friedhofsbesuch an Allerheiligen am Sonntag sollte man besser an die Maske denken. Zumindest spricht die Stadt diese Empfehlung aus, verzichtet aber auf eine Pflicht. „Wir hoffen, dass die Leute verantwortlich handeln. Eine Pflicht muss es aber nicht geben, da die Leute dort ja nicht wie auf Beerdigungen in großen Trauergemeinschaften am Grab stehen“, so Stadtsprecher Jörg Schäfer.