Witten. Witten ist jetzt Risikogebiet. Ab Dienstag gibt es deshalb eine Sperrstunde – und eine weitgehende Maskenpflicht in der Innenstadt.

Witten und der EN-Kreis haben am Montag den kritischen Grenzwert von 50 Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Der Kreis und seine angehörigen Städte gelten damit ab sofort als Risikogebiet. Laut Gesundheitsamt lag die Corona-Inzidenz bei 55,53. Noch am Montagnachmittag hat der Kreis daher eine neue Verfügung erlassen, die neue Regeln zum Infektionsschutz festlegt. Dabei geht der Kreis weiter, als es die Vorgaben des Landes fordern.

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Wie auch in anderen Städten wird es eine Sperrstunde in der Gastronomie und Verkaufsverbote für Alkohol in der Zeit von 23 bis 6 Uhr geben.

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Weiterhin gilt auch eine Maskenpflicht für Zuschauer von Sportveranstaltungen – sowohl auf Sitz- als auch Stehplätzen. Das gleiche gilt für Kulturveranstaltungen, Konzerte und Aufführungen. Neu hinzu kommt, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Bedeckung ab Dienstag (20. Oktober) auch auf vielen öffentlichen Plätzen und Straßen in der Wittener Innenstadt verpflichtend ist.

110 Neu-Infektionen in vier Tagen im EN-Kreis

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Mund und Nase bedecken muss man künftig also auch auf dem Rathausplatz, dem Berliner Platz und dem Bahnhofsvorplatz. Außerdem gilt die Maskenpflicht auch auf der Bahnhofstraße, in Teilen der Ruhrstraße, der Johannis-, der Hammerstraße und der Berliner Straße. Der Kreis geht davon aus, dass an diesen Stellen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Einige Passanten in Witten tragen bereits einen Mund-Nasen-Schutz auf der Bahnhofstraße in der Innenstadt. Ab Dienstag gilt hier nun Maskenpflicht.
Einige Passanten in Witten tragen bereits einen Mund-Nasen-Schutz auf der Bahnhofstraße in der Innenstadt. Ab Dienstag gilt hier nun Maskenpflicht. © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Erst am Donnerstag vergangener Woche hatte der Kreis eine erste Verfügung erlassen, weil der Wert von 35 Neuinfektionen überschritten wurde. „Zwischen den beiden Verfügungen liegt ein Plus von 110 bestätigten Infektionen und 155 ausgesprochenen Quarantänen“, sagt Landrat Olaf Schade.

„Allein diese zwei Zahlen, die das Geschehen der letzten vier Tage abbilden, unterstreichen eindrucksvoll, warum Vorsicht und die AHA-Regeln in diesen Tagen für jeden Einzelnen mehr denn je ganz weit oben stehen sollten.“

Nur noch fünf Personen dürfen sich in der Öffentlichkeit treffen, zehn bei privaten Feiern

Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, dürfen sich – wie in anderen Corona-Hotspots in NRW auch – fortan nur noch höchstens fünf Personen in der Öffentlichkeit treffen. Ausnahmen gibt es bei Familien und wenn die Angehörigen von höchstens zwei Haushalten zusammenkommen. An Feiern außerhalb der eigenen vier Wände dürfen maximal zehn Menschen teilnehmen. Zudem muss das Fest aus einem „einem herausragenden Anlass wie beispielsweise Hochzeit, Taufe oder Jubiläen“ stattfinden.

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Größere Zusammenkünfte im privaten Umfeld sind von den neuen Regeln nicht betroffen und sind nach wie vor nicht verboten. „Allerdings sollte auch hier - so schwer es im Einzelfall auch sein mag - im Interesse aller Zurückhaltung der meistgeschätzte Ratgeber sein“, betont Michael Schäfer, Leiter des EN-Krisenstabs.

Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen sind noch möglich

Einschränkungen, wenn auch recht moderate, spricht der Kreis auch für Veranstaltungen, Versammlungen und Kongresse aus. An diesen dürfen nun im Freien 500, in Innenräumen 250 Personen teilnehmen. Die Regelung gilt ab Donnerstag (22.10.).

Hier gilt die Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt ab Dienstag (20.10.) auf folgenden Plätzen und Straßen: auf dem Rathausplatz, dem Berliner Platz und dem Bahnhofsvorplatz. Auf der Bahnhofstraße (zwischen Ruhrstraße und Breite Straße), auf der Ruhrstraße (zwischen Bahnhofstraße und Voßscher Garten), auf der Johannisstraße in Höhe der Hausnummern 1 bis 22, auf der Berliner Straße (zwischen Bahnhof- und Bergerstraße) und auf der Hammerstraße (zwischen Bahnhof- und Steinstraße), also auch auf dem Platz vor der Stadtgalerie.

Die neuen Regeln gelten nach Vorgabe des Landes solange, bis der Grenzwert von 50 Neuinfektionen an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. Nimmt das Infektionsgeschehen weiter zu, müssen weitergehende Maßnahmen geprüft werden.

Mindestens drei Tage vor dem Termin muss dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorliegen. Das Land hatte in seiner aktuellsten Version der Coronaschutzverordnung von Samstag (17.10.) eine Teilnehmerhöchstgrenze von 100 vorgeschlagen. Die zuständigen Behörden dürfen aber Ausnahmen erlauben.

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In Witten liegt der Inzidenzwert der Neuinfektionen aktuell bei 28,36. Dennoch greifen hier die EN-Richtlinien. „Wir gelten als ein Kreis. Das ist vom Land so geregelt“, sagt EN-Sprecherin Kira Scheven. Erst wenn der Inzidenzwert in Witten den des Kreises im kritischen Bereich stark übersteigt, muss die Stadt eigene Regeln zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen aufstellen, so Wittens Sprecher Jörg Schäfer. Danach sieht es aktuell aber nicht aus.

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