Witten. Witten gilt nun als Corona-Risikogebiet. Was das für die Bürger bedeutet und welche Regeln nun greifen. Ein Überblick.

Wann muss ich eine Maske tragen? Mit wie vielen Menschen darf ich mich im Restaurant treffen? Diese Fragen müssen wir uns gerade alle im Corona-Alltag stellen. Den Überblick zu behalten – das ist angesichts der sehr dynamischen Entwicklung nicht leicht. Fast täglich ändern sich die Regeln.

>>> Dieser Text wurde aktualisiert (19.10., 12.50 Uhr). Am Ende des Textes finden Sie die Regeln, die ab einem Wert von 35 greifen<<<


Am Freitagnachmittag (16.10.) hat das Land NRW sie zuletzt verschärft. Abgesehen davon gilt für Witten die Allgemeinverfügung des EN-Kreises. Diese hatte der Kreis erstmalig am Donnerstag erlassen, als der Wert die Marke 35 überschritt. Weil die Infektionen steigen und im Kreis nun mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage kommen, will der Kreis noch am Montag (19.10.) eine neue Verfügung erlassen.

>>> Update 18.01 Uhr: Der Kreis hat die neuen Regeln bekannt gegeben. Unter anderem gilt in Teilen der Wittener Innenstadt nun eine Maskenpflicht. Alle Details finden sie hier.<<<

Das Tragen einer Maske ist nicht nur in Bus und Bahn Pflicht.
Das Tragen einer Maske ist nicht nur in Bus und Bahn Pflicht. © picture alliance/dpa | Christoph Schmidt

Die verschärften Schutzmaßnahmen könnten dann ab 0.00 Uhr des Folgetages greifen. Grundsätzlich sei man an die Vorgaben des Landes NRW gebunden, sagt eine Kreissprecherin. Unklar ist bislang allerdings, ob der Krisenstab weitergehende Maßnahmen verhängen wird. Auch ist nicht sicher, ob es eventuell je nach Infektionsgeschehen Ausnahmen für einzelne Städte geben könnte. Das ist jedoch unwahrscheinlich.

Was nun auf die Wittener zukommt: Wie auch in anderen Städten wird es eine Sperrstunde in der Gastronomie und Verkaufsverbote für Alkohol in der Zeit von 23 bis 6 Uhr geben.

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Bei Veranstaltungen sind künftig maximal 100 Personen zulässig, egal ob sie innen oder außen stattfinden – es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu. An Festen aus herausragendem Anlass – also etwa einer Hochzeit – außerhalb einer Wohnung dürfen nur noch höchstens zehn Personen teilnehmen. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen – Ausnahmen gibt es bei Familien und wenn die Angehörigen von höchstens zwei Haushalten zusammenkommen.

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Die neuen Regeln gelten nach Vorgabe des Landes solange, bis der Grenzwert von 50 Neuinfektionen an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. Nimmt das Infektionsgeschehen weiter zu, müssen weitergehende Maßnahmen geprüft werden.

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In Witten liegt der ausschlaggebende Inzidenzwert der Neuinfektionen aktuell bei 28,36. Dennoch greifen hier die EN-Richtlinien. „Wir gelten als ein Kreis. Das ist vom Land so geregelt“, sagt EN-Sprecherin Kira Scheven. Erst wenn der Inzidenzwert in Witten den des Kreises im kritischen Bereich stark übersteigt, muss die Stadt eigene Regeln zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen aufstellen, so Wittens Sprecher Jörg Schäfer. danach sieht es aktuell aber nicht aus.

Bei Beerdigungen gibt es in NRW übrigens auch bei erhöhten Inzidenzwerten aufgrund der besonderen Situation keine feste Obergrenze an Personen. Dafür gilt künftig wieder generell eine Maskenpflicht. Nahe Angehörige müssen sich sowohl bei Beerdigungen als auch bei Trauungen nicht an die sonst übliche Abstandspflicht halten.

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Abstandsgebote, Hygienemaßnahmen und Rückverfolgbarkeit gelten durchweg.

Mund-Nasen-Schutz

Es gilt eine erweiterte Pflicht zum Tragen der Maske. Bei Sportveranstaltungen muss ein textiler Schutz (Alltagsmaske, Schal, Tuch) in Sport- und Wettbewerbsanlagen von „Inhabern, Leitern und Beschäftigten“ sowie Kunden und Nutzern getragen werden. Zuschauer von Sportveranstaltungen sind verpflichtet, sowohl am Stehplatz als auch am Sitzplatz eine Maske zu tragen.

Dies gilt auch bei Kulturveranstaltungen, Konzerten und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen für alle Beteiligten in geschlossenen Räumen.

Auch in Bussen, Bahnen und Geschäften gilt weiterhin die Maskenpflicht. Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld von 150 Euro fällig.

Zudem kann die Kommune entscheiden, ob es eine Maskenpflicht auf stark besuchten Plätzen oder in Straßen geben soll, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann. Dies könnte zum Beispiel in der Fußgängerzone der Fall sein.

Veranstaltungen

Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen werden verboten. Ausnahmen: Versammlungen, für die das Versammlungsgesetz gilt, sowie Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder der Daseinsvorsorge dienen, z.B. Blutspendetermine.

Kontakte und private Feiern

Unverändert dürfen sich grundsätzlich Gruppen von höchstens zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen. Für private Feiern aus einem herausragenden Anlass (z.B. Jubiläum, Hochzeits- oder runde Geburtstagsfeier) außerhalb einer Wohnung gilt ab sofort die Grenze von 25 Personen.

Restaurantbesuche sind möglich, maximal zehn Personen dürfen zusammensitzen.
Restaurantbesuche sind möglich, maximal zehn Personen dürfen zusammensitzen. © FUNKE Foto Services | Kerstin Bögeholz

https://www.waz.de/nachrichten-aus-witten-so-abonnieren-sie-den-waz-newsletter-id230085150.html Bei der zuständigen Behörde schriftlich angemeldete Feiern mit maximal 150 Personen dürfen im Oktober nicht mehr stattfinden. Mit der Absenkung der zulässigen Personenzahl bei Feiern auf 25 Personen entfällt jedoch die Anmeldepflicht.

Personen, die im Restaurant oder bei einer privaten Feier falsche Kontaktdaten angeben, können mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro belegt werden. Für den Fall, dass eine Feier außerhalb des privaten Bereichs, bei der mindestens 50 Personen erwartet werden, nicht angemeldet wurde, wird ein Regelbußgeld in Höhe von 500 Euro festgelegt. Die Kommune wird stichprobenartig prüfen, ob die Regeln der Kontaktverfolgung eingehalten werden.

Restaurants, Bars, Clubs, Discos

Eine Sperrstunde gibt es in Witten bislang nicht. Doch die Kommune könnte sie nach den neuen NRW-Regeln nun beschließen. Weiterhin dürfen an einem Tisch im Restaurant maximal zehn Personen zusammensitzen.

Bars dürfen unter Auflagen öffnen. Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Auch der Betrieb von Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.

Shisha-Pfeifen dürfen nicht von mehreren Personen gleichzeitig und nur bei Verwendung von Einmal-Mundstücken und Schläuchen, die nach Gebrauch entsorgt werden, und nur bei vollständiger dauerhafter Durchlüftung der Räumlichkeiten verwendet werden.

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