Witten. Das Robert-Koch-Institut meldet für den EN-Kreis inklusive Witten einen Inzidenzwert von 54,6. Damit ist der Kreis nun Corona-Risikogebiet.
Der EN-Kreis – und damit auch Witten – ist nun Corona-Risikogebiet: Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) liegt die Sieben-Tages-Inzidenz jetzt bei 54,6. Damit ist die kritische Zahl von 50 Neuinfizierungen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche überschritten.
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Das heißt: Auf die Wittener und die anderen Kreisbürger kommen weitere Beschränkungen zu. Der Krisenstab des Kreises tagt und will weitere Maßnahmen noch im Laufe des Tages kommunizieren. (Update 17.58 Uhr: Der Kreis hat eine Verfügung erlassen, Details dazu finden Sie hier.)
Kreis ist an Landesvorgaben gebunden
Laut Berechnungen des Kreises liegt die ausschlaggebende Sieben-Tage-Inzidenz sogar bei 55,53. Die Abweichungen kämen durch Verzögerungen in der Datenübermittlung an das RKI zustande, so ein Kreissprecher. In Witten liegt der kritische Wert allerdings nur bei 28,36. Dennoch greifen auch hier die Regeln des EN-Kreises.
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Bei der Festlegung der künftig geltenden Regeln ist das Kreishaus in Schwelm grundsätzlich an die Vorgaben des Landes NRW gebunden. Unklar ist bislang allerdings, ob der Krisenstab weitergehende Maßnahmen verhängen wird. Auch ist nicht sicher, ob es eventuell je nach Infektionsgeschehen Ausnahmen für einzelne Städte geben könnte. Das ist jedoch unwahrscheinlich.
Kreis muss Vorgaben des Landes umsetzen
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Nach den Beschlüssen des Landes müssen sich die Wittener nun auf Sperrstunden in der Gastronomie, eine erweiterte Maskenpflicht und Verkaufsverbote für Alkohol einstellen. Konkret müssen gastronomische Einrichtungen in Städten oder Kreisen, die den 50er-Grenzwert überschreiten, in der Zeit von 23 bis 6 Uhr geschlossen bleiben. Auch der Verkauf alkoholischer Getränke ist in dieser Zeit unzulässig.
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Bei Veranstaltungen sind maximal 100 Personen zulässig, egal ob sie innen oder außen stattfinden – es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu. Ob der Wittener Weihnachtsmarkt unter diesen Voraussetzungen stattfinden wird, ist unklar. Noch in der letzten Woche hatten die Verantwortlichen davon gesprochen, dass der Budenzauber nur stattfinden kann, wenn die Corona-Zahlen in Witten nicht in den roten Bereich laufen. Bislang plant das Stadtmarketing mit etwa 350 Besuchern, die sich auf dem umzäunten Rathausplatz tummeln würden.
An Festen aus herausragendem Anlass – also etwa einer Hochzeit – außerhalb einer Wohnung dürfen nur noch höchstens zehn Personen teilnehmen. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen – Ausnahmen gibt es bei Familien und wenn die Angehörigen von höchstens zwei Haushalten zusammenkommen.
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Die sogenannte Gefährdungsstufe 2 (mit einem Inzidenzwert von über 50) muss durch eine neue Allgemeinverfügung des EN-Kreises festgestellt werden. Darin werden dann auch die konkreten Maßnahmen festgehalten. Die verschärften Schutzmaßnahmen greifen in der Regel ab 0.00 Uhr des Folgetages.
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Die neuen Regeln gelten nach Vorgabe des Landes solange, bis der Grenzwert von 50 Neuinfektionen an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. Nimmt das Infektionsgeschehen weiter zu, müssen weitergehende Maßnahmen geprüft werden.
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