Witten. .

Der als „satanistischer Mörder“ bekannt gewordene 39-jährige Wittener bleibt nun doch hinter Gittern. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht „unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit“ entschieden, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Der Senat hob damit einen gegenteiligen Beschluss des Mönchengladbacher Landgerichts auf. Der 39-Jährige sei aber aus der Psychiatrie in ein normales Gefängnis zu verlegen.

Spätestens im Juli 2016 kommt der Mann ohnehin frei. Dann hat er seine Strafe von 15 Jahren Haft verbüßt. Das Landgericht Mönchengladbach hatte im Dezember die Freilassung des Mörders beschlossen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Bochum Beschwerde eingelegt, die nun erfolgreich war.

Zusammen mit seiner Partnerin hatte der Mann 2001 einen Bekannten in seine Wohnung gelockt, den 33-Jährigen mit 66 Stichen getötet und die Leiche zerstückelt. Die grausame Bluttat wollten die inzwischen geschiedenen Eheleute im Auftrag des Teufels ausgeführt haben.