Wattenscheid. . Weil eine Taxifahrerin eine gehbehinderte Seniorin mit Rollator zum Arzt begleitete, erhielt sie ein Knöllchen. Grund dafür war, dass sie ihr Taxi in der Fußgängerzone abgestellt hatte, in der das Parken zu dieser Zeit verboten war. Sie wandte sich an die Bußgeldstelle und blitzte prompt ab.
Wer mit dem Auto verbotswidrig die Wattenscheider Fußgängerzone befährt oder dort parkt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Das weiß auch Beate Rose. Doch die Taxifahrerin hatte einen guten Grund.
Sie parkte nachmittags in Höhe einer Arztpraxis an der Westenfelder Straße, unweit der Friedenskirche, um ihren Fahrgast – eine gehbehinderte Seniorin mit Rollator – zum Arzt zu begleiten. Als sie nach wenigen Minuten zurück kam, steckte bereits eine Verwarnung an der Windschutzscheibe. 30 Euro soll sie zahlen.
„Das kann doch nicht wahr sein. Ich war doch nur kurz weg, um die ältere Dame zur Arztpraxis zu bringen. Und jetzt muss ich dafür so viel Geld zahlen. Wie soll die Frau denn sonst da hinkommen, die regulären Parkplätze sind doch viel zu weit weg“, ist die 46-Jährige mächtig sauer. Mit der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, die das Knöllchen ausstellte, konnte sie nicht mehr sprechen, sie war bereits verschwunden.
Ermessensspielraum
Also suchte die Taxifahrerin – nachdem der Bescheid per Post ankam – das Gespräch mit der Bußgeldstelle der Stadt, um die Angelegenheit zu erklären. Doch dort blitzte sie ab, man kannte kein Pardon: Das Fahren bzw. Parken in der Fußgängerzone sei zu dieser Zeit nun mal verboten, die derzeit gültige Beschilderung lasse keine andere Auslegung zu. „Es hat offenbar niemanden interessiert, dass ich an diesem Nachmittag lediglich die gehbehinderte Frau zum Arzt gebracht habe.“
In der Fußgängerzone – so steht es auf den entsprechenden Schildern – gilt grundsätzlich ein Fahrverbot, Ausnahmen gelten lediglich in der Zeit von 21 bis 11 Uhr für das Be- und Entladen. Dass es allerdings durchaus einen Ermessensspielraum gibt und auch schon mal ein Auge zugedrückt werden kann, wenn sich ein Transport zur Arztpraxis in der Fußgängerzone gar nicht anders bewerkstelligen lässt, erklärt Hans-Joachim Lukas, Leiter des Straßenverkehrsamtes. Und mit einer ärztlichen Bescheinigung könne die Zufahrtproblematik erheblich entschärft werden.
Ausnahmen für Gehbehinderte
Besonders wenn es um Arztbesuche mit Menschen geht, die schlecht zu Fuß sind, gibt es Situationen, die kniffelig zu beurteilen sind. Auch über die Papenburg beispielsweise fahren Autofahrer häufiger zum Ärztehaus an der Ecke Oststraße/Alter Markt und halten dort. Manche Ordnungskräfte suchen erst mal das Gespräch, erlauben das Ein- und Aussteigen für gehbehinderte Menschen und einen kürzeren Stopp.
Für Beate Rose ein schwacher Trost: Sie muss 30 Euro berappen.