Bochum-Wattenscheid. Stolperfalle Stresemannstraße: Schon lange hoffen Anwohner, dass die Gehweg-Situation entschärft wird. Doch die Stadt Bochum braucht viel Zeit.
Monate sind vergangen, seit sich Anwohner über den maroden Gehweg an der Stresemannstraße beschwert haben. An der Ecke Marienstraße war eine Seniorin in Wattenscheid mit ihrem Rollator an einer der vielen Bodenunebenheiten hängengeblieben und schwer gestürzt. Totalschaden am Rollator, sie hat sich schwer verletzt.
Seniorin verletzt sich bei Sturz in Bochum schwer
Der enge Gehweg dort ist in einem sehr schlechten Zustand und für Fußgänger eine Stolperfalle, vor allem für Senioren. Sie hatte damals alle Hebel in Bewegung gesetzt, Politiker angerufen, sich bei der Stadt gemeldet. In der Hoffnung, dass sich hier schnell etwas ändert, zumindest an den gefährlichsten Stellen. Doch passiert ist seitdem nichts. „Ich bin enttäuscht. Was muss denn noch passieren, damit eine rasche Lösung gefunden wird?“
Stadt Bochum kennt die Problematik
Auch Wattenscheids Bezirksbürgermeister Hans Peter Herzog hatte sie damals eingeschaltet. Er kennt die Problematik, macht sich für eine Lösung stark. „Es ist ja der komplette Gehwegbereich der Stresemannstraße, von Marien- bis Markusstraße, der saniert werden muss.“ Und das sei auch angedacht. „Doch das alles soll hier durch die Stadt im Zuge eines Gesamtpaketes erfolgen. Das braucht leider Zeit, bis so etwas dann umgesetzt wird. So schnell geht das leider nicht, auch wenn ich es mir wünsche.“
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Prioritätenliste in Bochum
Die entsprechende Prioritätenliste bei der Stadt Bochum ist lang. Stadtsprecher Peter van Dyk: „Alle öffentlich gewidmeten Straßen und Gehwege werden - je nach Verkehrsbelastung und -bedeutung - in unterschiedlichen Rhythmen kontrolliert. Werden hierbei verkehrssicherungspflichtige Schäden festgestellt, fordert die gängige Rechtsprechung eine Beseitigung oder zumindest vorübergehende Absicherung innerhalb von drei Werktagen.“ Und es gibt auch den Mängelmelder. Gemäß gängiger Rechtsprechung liege eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht „nicht schon deshalb vor, weil ein Gehweg Mängel oder Stolperfallen aufweist. Vielmehr hat jeder den Gehweg oder die Straße so zu nutzen, wie er sich aktuell darstellt und sein Verhalten den gegebenen Umständen anzupassen“.