Wattenscheid. Eine Fitx-Kundin in Bochum will die Beiträge für die Zeit zurück, in denen das Studio wegen Corona geschlossen war. So reagiert die Fitnesskette.

Während des Corona-Lockdowns war fast alles geschlossen, so auch Fitnessstudios. Einigen Kundinnen und Kunden der Studiokette Fitx wollten im Nachhinein ihr Geld für die geschlossenen Monate zurück. Eine Bochumerin wartet darauf jetzt schon fast ein Jahr.

Bochumerin fordert ihre Monatsbeiträge zurück

Nadine Mojsovski trainierte am Wattenscheider Standort, bevor sie ihren Vertrag, wegen des aktuellen Ärgers, endgültig kündigte. „Ich warte jetzt schon ewig auf meine Rückzahlung und kann nicht nachvollziehen, wieso sich einfach nichts bewegt“, sagt sie genervt. Konkret geht es um die Monatsbeiträge, in denen das Fitnessstudio geschlossen hatte. Seit dem vergangenen Sommer läuft sie ihrem Geld hinterher und bekommt bislang nur unbefriedigende Antworten von Fitx. „Ich finde das einfach unverschämt und dreist“, betont sie.

Seither hat die 41-Jährige öfter Kontakt zur Kette aufgenommen und immer hieß es, ihre Anfrage sei in Bearbeitung. Die letzte Antwort bekam sie im Dezember 2022, als die Kette ihr mitteilte, dass sie ihr Geld zurückbekommen würde, aber man nicht wisse wann. Das ist jetzt auch schon knapp vier Monate her. Seither herrscht Funkstille.

Weiterhin nervt Mojsovski, dass sie bereits gesehen hat, dass es schneller geht. „Mein Sohn ist auch bei Fitx und seine Beiträge, kamen zeitnah zu uns zurück“, erklärt sie. Mittlerweile überlegt sie, rechtliche Schritte einzuleiten und sich das Geld zur Not einzuklagen.

Fitx arbeitet an den Rückzahlungs-Anfragen

Offenbar sind bei Fitx noch einige Rückzahlungs-Anfragen offen. „Die derzeit noch ausstehenden Corona-Rückzahlungen werden von unserem Member-Support in enger Zusammenarbeit mit der Buchhaltung sukzessive abgearbeitet, sodass sich die Anzahl kontinuierlich verringert“, teilt Nadine Döring von Fitx auf Anfrage mit. Dazu käme, dass die Rückzahlungs-Anfragen mit einem hohen Aufwand verbunden seien und Kapazitäten binden würden. Außerdem hätten Umstellungen in der IT den Prozess verzögert.

Doch sieht man bei der Kette auch ein, dass die Wartezeit im Fall von Nadine Mojsovski ungewöhnlich lang ist. „Eine so lange Wartezeit, wie Ihre Leserin sie schildert, entspricht nicht dem Regelfall“, schreibt das Unternehmen.

BGH-Urteil gibt den Betroffenen ein Anrecht auf Rückzahlung

Ein BGH-Urteil vom 4. Mai 2022 untermauert den Anspruch der Kundinnen und Kunden auf eine Rückzahlung. Danach müssen Fitnessstudio-Betreiber ihren Kundinnen und Kunden die Beiträge erstatten, wenn sie ihr Geld, während der Lockdowns weiter überwiesen haben und es nun zurückgezahlt bekommen möchten. Viele Betreiber hätten sich dagegen gesträubt und wollten die Schließungszeit an das Vertragsende anhängen, um die Trainingsmonate auszugleichen. Laut Urteil sei das aber nicht Rechtens, wenn die Kunden dem Verfahren im Vorfeld nicht explizit zugestimmt hätten.

Ähnlich ging es auch ihrem Bekannten Oliver Schüler. Er hatte ebenfalls im vergangenen Jahr seine Beiträge zurückgefordert und musste ähnlich hartnäckig sein. Er trainierte damals am Standort in Harpen. Die Kunden haben einen Anspruch auf Rückerstattung.“, erklärte Nadine Schroers von der Verbraucherzentrale Bochum, als die WAZ im Juni 2022 über Oliver Schülers Fall berichtete.