Bochum. Ein FitX-Kunde in Bochum will die Beiträge für die Monate zurück, in denen das Studio wegen Corona geschlossen war. So reagiert die Fitnesskette.

„Mitte Mai habe ich dem Studio geschrieben, dass ich mein Geld zurückwill. Sie sagten, sie wollen es prüfen. Seitdem habe ich trotz mehrerer Mails nichts mehr gehört“, sagt Oliver Schüler. Der 46-Jährige trainierte im Fitnessstudio der Kette FitX in Harpen und hatte sich erhofft, seine gezahlten Beiträge für die Monate zurückerstattet zu bekommen, in denen Studios wegen Corona schließen mussten – erst nachdem sich die WAZ eingeschaltet hatte, gab es eine Reaktion.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Mai hatte ihm diese Zuversicht gegeben. Danach müssen Fitnessstudio-Betreiber ihren Kunden die Beiträge erstatten, wenn sie ihr Geld, während der Lockdowns weiter überwiesen haben und es nun zurückgezahlt bekommen möchten.

Beiträge fürs Fitnessstudio: Kunden haben Anspruch auf Rückerstattung

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Davor hätten sich viele Betreiber gesträubt, sagt Nadine Schroer von der Verbraucherzentrale Bochum auf WAZ-Anfrage. „Ganz viele Fitnessstudios haben die Beiträge weiter abgebucht. Nach den Lockdowns haben viele Betreiber die Schließungszeit einfach an das Vertragsende drangehängt, um die Trainingsmonate auszugleichen.“

Wenn die Kunden diesem Vorgang nicht explizit zugestimmt haben, würde es sich Schroer zufolge um eine einseitige Vertragsverlängerung handeln. „Und das dürfen die Betreiber laut, des BGH-Urteils nicht. Die Kunden haben einen Anspruch auf Rückerstattung.“ Dafür sollten sie sich am besten schriftlich beim Betreiber melden. Die Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief an.

Nach BGH-Urteil hat sich Einstellung geändert

Als Oliver Schüler vor einem halben Jahr bei FitX gekündigt hat, sei es ihm ergangen wie von Schroer geschildert. „Als die Kündigung eingegangen ist, hat mir FitX geschrieben, dass sie die Corona-Monate hinten dranhängen. Das wollte ich eigentlich nicht. Ich habe es dann aber hingenommen, weil ich keine andere Möglichkeit kannte.“

Seine Einstellung änderte sich, als er von dem BGH-Urteil erfuhr. „Deswegen habe ich im Mai eine Mail geschrieben, dass ich meine Beiträge zurückhaben möchte.“ FitX habe geantwortet, sein Anliegen werde geprüft und die Erstattung zeitnah eingeleitet. Wegen einer großen Menge an Anfragen könne es zu Verzögerungen kommen.

Während der Corona-Schließung war auch der Betrieb in der „Körperwerkstatt“ an der Hermannshöhe eingeschränkt (hier im Juli 2020).
Während der Corona-Schließung war auch der Betrieb in der „Körperwerkstatt“ an der Hermannshöhe eingeschränkt (hier im Juli 2020). © FUNKE Foto Services | Dietmar Wäsche

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Trotz mehrerer Nachfragen hatte Schüler bis zur Anfrage der WAZ nichts mehr von FitX gehört. Dann erst ging alles ganz schnell: FitX kontaktierte ihn und erstattet das Geld zurück.

So läuft es in der „Oase“ und „Körperwerkstatt“

Es gibt auch Fitnessstudios in Bochum, die vom BGH-Urteil nicht betroffen sind. Dazu zählt die „Oase“ am Harpener Feld. Das Studio habe während der Schließungszeit keine Beiträge eingezogen, sagt Geschäftsführerin Anette Dudeck:. „Wir sind schon lange am Markt und haben 40 Jahre lang mit Lieferanten gut gewirtschaftet.“ So habe das Studio die Corona-Zeit auch ohne Beiträge überlebt.Bei der „Körperwerkstatt“ an der Hermannshöhe hätten viele Kunden ihre Beiträge als Spende freiwillig weiter gezahlt. „Bei den Kunden, die nicht zahlen wollten oder konnten, haben wir gar nicht erst abgebucht“, sagt Geschäftsführer Wolfgang Rumpff.

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Oliver Schüler ist nicht der Einzige, der Probleme damit hat, seine Beiträge ausgezahlt zu bekommen. Anja Schmidt aus Bochum hat im Oktober 2021 Ähnliches erlebt, als sie ihre Beiträge von FitX erstattet bekommen wollte. Mittlerweile habe FitX gezahlt. „Das hat aber fast ein komplettes Jahr mit Mails und Anrufen gekostet.“

Fitnesskette bekräftigt: Wir setzen das BGH-Urteil um

FitX weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen habe den Kunden mehrere Möglichkeiten geboten, die Schließungszeit auszugleichen. „Eine Rückzahlung der Beiträge war ebenfalls möglich, bereits vor dem BGH-Urteil. In diesem Fall wurden die rückerstatteten Monate an die Gesamtlaufzeit angehängt, um dem Mitglied die vertraglich vereinbarten zwölf Trainingsmonate zu bieten“, sagt Pressesprecherin Johanna Pistor auf WAZ-Anfrage. In allen Fällen hätten die Kunden erst zustimmen müssen.

Das BGH-Urteil liege der Fitnesskette vor. „Fest steht natürlich, dass wir die Vorgaben des Urteils umsetzen werden“, so Pistor. Das Unternehmen habe bereits mit der Rückerstattung begonnen. „Dieser Prozess braucht jedoch Zeit, da jede Anfrage individuell geprüft werden muss“, so Johanna Pistor. Der Kundenservice habe nicht immer sofort antworten können. Daran werde jedoch gearbeitet.