Bochum. Anja Schmidt aus Bochum fordert von FitX das Geld für die Zeit der coronabedingten Schließung zurück. Aber das Fitnessstudio weigert sich.
Anja Schmidt und ihre Tochter sind seit Jahren Kundinnen im Fitnessstudio FitX. Während des Lockdowns konnten beide nicht mehr trainieren gehen. Das Geld für die Zeit der Schließung bekommen beide aber nicht wieder.
Schmidt geht regelmäßig in das Studio in Wattenscheid, ist Kundin seit 2012. Schon vor einigen Monaten verlangt sie das Geld für die Schließungszeit zurück, bis heute ist das nicht passiert. Denn sie will dafür keiner Vertragsanpassung zustimmen, die die Fitnessstudio-Kette aber verlange.
FitX zahlt Kunden ohne Vertragsverlängerung kein Geld zurück
FitX erklärt auf Anfrage, dass das Unternehmen Kundinnen und Kunden drei Möglichkeiten bietet: Entweder zahlen Mitglieder während der Schließungszeit weiter und können danach kostenfrei trainieren, oder sie pausieren die Beiträge während der Schließungszeit und der Vertrag verlängert sich. Außerdem sei es möglich, eine Rückzahlung zu fordern – aber nur, wenn die Mitglieder einer Vertragsanpassung nach Paragraf 313 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustimmen. Die führt zu einer Verlängerung.
Fitnessstudio- Vertrag trotz Kündigung verlängert - was tun?„Im Ergebnis hat das Mitglied mit den oben genannten Möglichkeiten während der gesamten Vertragslaufzeit genau die Beiträge gezahlt, die gezahlt worden wären, wenn es Corona nicht gegeben hätte“, begründet eine FitX-Sprecherin.
Anja Schmidt kann das nicht nachvollziehen. Sie sagt dazu: „Wenn ich meinen Vertrag kündige, dann habe ich einen Grund und möchte oder kann nicht mehr trainieren. Eine einseitige Vertragsverlängerung ist gesetzeswidrig. Betrachtet man die Anzahl der Schließungsmonate, so ist eine Vertragsverlängerung nicht zumutbar.“ Denn: Wer einmal kündigt, würde dann ja nicht mehr in das Fitnessstudio gehen wollen.
Gerichte haben bereits über Vertragsverlängerungen entschieden
Wie der Bochumerin ging es auch schon anderen Kundinnen und Kunden – zum Beispiel einem, der vor dem Würzburger Landgericht geklagt hatte. Mit dem Ergebnis: Ein Fitnessstudio darf einen Vertrag nicht um die Zeit der coronabedingten Schließung verlängern. Dies untersagte das Landgericht dem Betreiber. Ein Kunde hatte seinen Vertrag mit dem Fitnessstudio noch vor Beginn der Corona-Pandemie zum 31. Oktober 2020 gekündigt. Später teilte ihm der Betreiber per Mail mit, dass sich sein Vertrag aufgrund der behördlichen Schließungszeit um drei Monate verlängere.
Auch interessant
Auch das Amtsgericht Papenburg hatte bereits eindeutig zugunsten eines Verbrauchers entschieden. Es hat „erfreulicherweise auch klar gestellt, dass das Fitnessstudio den Rückerstattungsanspruch auch nicht unter Berufung auf §313 BGB verwehren kann“, erklärt Rechtsanwältin Katja Werner. Der Grund: Weil die Geschäftsgrundlage wegfalle, gebe es keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrags.
Anja Schmidt, die in Gelsenkirchen lebt, hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben und sich juristische Hilfe geholt: „Ich habe das jetzt an meine Anwältin übergeben“, sagt sie.