Wattenscheid-Mitte. Für rund 11,5 Millionen Euro soll die Stadthalle Wattenscheid grundlegend saniert werden. Startschuss könnte ab den Sommerferien fallen.
Die Stadthalle Wattenscheid soll kräftig auf Vordermann gebracht werden. Wann genau die schon lange geplante Sanierung starten wird, steht noch nicht fest. „Ab den Sommerferien 2023 könnte es losgehen“, erklärt Andreas Kuchajda, Geschäftsführer der Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BOVG). Das könnte dann insgesamt zwei bis zweieinhalb Jahre dauern.
Startschuss womöglich ab den Sommerferien
Das Architektur- und Stadtplanungsbüro PASD aus Hagen hatte im April 2022 den Auftrag erhalten, als Generalplaner die Stadthalle umfassend zu sanieren. Die BOVG als Auftraggeberin möchte die Stadthalle mit der Modernisierung als Stadtteilzentrum für die Bürger in Wattenscheid und darüber hinaus neu beleben. „Aus dem in den 1960er Jahren erbauten Haus soll eine zeitgemäße Veranstaltungsstätte entstehen“, so Andreas Kuchajda. Mit der Generalsanierung soll die Eventstätte „zukunftsfähig gestaltet werden, das reicht von Energieeinsparung bis zur Bestuhlung“.
Mehrere Leistungsphasen für Stadthalle Wattenscheid
„Wir haben die Leistungsphase eins hinter uns, dazu zählen unter anderem Bodenuntersuchungen und die Bestandserfassung. Die Grundlagenerfassung ist also abgeschlossen.“ Als nächstes folge die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung. Der Stadtrat Bochum hatte für die Stadthallen-Sanierung 11,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. „Ob das reichen wird, muss man dann sehen“, so Andreas Kuchajda.
Die Halle wird als Veranstaltungsraum und als Schulaula des Märkischen Gymnasiums genutzt. Theater, Karneval, Lesungen, Kino, Vorträge, Live-Musik - in der Stadthalle Wattenscheid war bisher vieles möglich und soll es auch weiterhin sein, so Andreas Kuchajda. Auch bürgerschaftliche und Vereinsaktivitäten sollen mit der Neugestaltung dort besser stattfinden können.
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BOVG hat Generalplaner beauftragt
Die BOVG mit rund 60 Angestellten ist Betreiber der Stadthalle, hatte sie von der Stadt Bochum übernommen. Und ist damit auch zuständig für die Sanierung. Bezirksvertretung Wattenscheid und Stadtrat Bochum hatten den Um- und Ausbauplänen zugestimmt. Andreas Kuchajda hatte zu dem Thema auch in der WAT-Bezirksvertretung ausführlich Stellung genommen.
Die Stadthalle - schwer in die Jahre gekommen - soll kräftig modernisiert und ausgebaut werden. Geplant sei eine „Sanierung im Bestand“. Mögliche Ausweichquartiere sind zum Beispiel die Alte Lohnhalle auf dem Hollandgelände, die Wattenscheider Freilichtbühne, der Ruhrcongress und die Bochumer Jahrhunderthalle. Kuchajda: „Mit allen Nutzenden und dem Märkischen Gymnasium wird rechtzeitig eine Abstimmung für die eigentliche Sanierungsphase herbeigeführt. Ebenso wird dann die Wiedereröffnung abgestimmt und geplant.
Modernisierung und Erweiterung der Stadthalle Wattenscheid
Im Rahmen der Modernisierungsarbeiten ist auch ein Erweiterungsbau vorgesehen. Dieser Anbau soll in Richtung Propst-Hellmich-Promenade entstehen. Zu den umfangreichen Maßnahmen zählt u.a. auch die Neugestaltung des Eingangsbereichs in Richtung Lehrerparkplatz. Das Eigentum an der denkmalgeschützten Stadthalle war auf die Bochumer Veranstaltungs-GmbH übertragen worden; zuständig war zuvor das Kulturbüro. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über eine Kapitaleinlage durch die Stadt Bochum in Höhe von 11,5 Millionen Euro.
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Stadthalle Wattenscheid ist schwer in die Jahre gekommen
Erbaut in den frühen 1960er Jahren, bietet sie – theoretisch – eine maximale Besucherkapazität von 650 Personen (bestuhlt) bzw. 1000 Personen (nicht bestuhlt). Mittlerweile ist durch Brandschutzauflagen und fehlende zeitgemäße Infrastruktur der Betrieb aber deutlichen Einschränkungen unterworfen. Vor allem in den Bereichen Brandschutz, Barrierefreiheit und Veranstaltungstechnik seien laut BOVG nur noch mit großem organisatorischen Aufwand zeitgemäße Veranstaltungsformate und Sicherheitskonzepte umsetzbar.
Die Stadthalle Wattenscheid wurde laut Stadt seit der Inbetriebnahme weder grundlegend saniert noch modernisiert. Das betreffe das Bauwerk selbst, die technische Gebäudeausstattung und die Ausstattung für Veranstaltungen. Lediglich notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und Betriebserhaltung seien erfolgt.