Bochum-Günnigfeld. Die Nachfrage nach Kleingärten ist in Bochum größer als das Angebot, es gibt Wartelisten. Deshalb wird eine Anlage stark erweitert.

Die Kleingartenanlage „Im Osterfeld“ in Wattenscheid-Günnigfeld soll um 30 bis 40 Parzellen vergrößert werden. Dafür hat sich die Bezirksvertretung Wattenscheid einstimmig ausgesprochen, der Stadtrat Bochum folgte dem Votum. „Der Bedarf nach einem Kleingarten ist in den letzten Jahren stark gewachsen, vor allem junge Familien fragen nach“, betonen auch Bezirksbürgermeister Hans Peter Herzog und SPD-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Rohmann. „Deshalb ist das sehr zu begrüßen.“

Angebot erweitern in Bochum

Das aktuelle Angebot reiche längst nicht mehr aus. Aus diesem Grund hat die Stadt Bochum gemeinsam mit dem Kleingarten-Stadtverband beschlossen, die Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Osterfeld“ in Günnigfeld zu forcieren. Dort können, je nach gewünschter zusätzlicher Infrastruktur (Parkplätze, Vereinshaus, Freifläche), etwa 30 bis 40 neue Gärten entstehen. Die Gesamtkosten belaufen sich, nach einer ersten Einschätzung, auf rund 770.000 Euro. Zur Umsetzung der Erweiterung will die Stadt Bochum ab dem Haushaltsjahr 2023 die entsprechenden Schritte einleiten.

Kleingärten auch in Bochum begehrt

Die Nachfrage nach einem Kleingarten werde laut Stadt Bochum weiter zunehmen. So reagiere zum Beispiel die Stadt Dortmund aktuell mit der Planung von mindestens zwei Erweiterungen von Kleingartenanlagen. Dem Stadtverband Bochum der Kleingärtner e.V. liegt eine Untersuchung von Ende 2019 vor, die somit bereits vor der Coronapandemie eine lange Warteliste von 460 Interessenten aufweist. Zu Beginn der Pandemie (März 2020) war die Zahl anhand vorliegender Einzeldaten und einer hergeleiteten Hochrechnung des Stadtverbandes schon auf 760 Gärten angestiegen.

Ausbauflächen sind rar

Aktuell dürfte die Zahl noch weitaus höher liegen. Viele im ehemaligen Flächennutzungsplan dargestellte Vorhalteflächen für Kleingartenanlagen wurden, aufgrund der in den letzten Jahrzehnten stagnierenden Nachfrage, für andere Nutzungen, wie Kompensationsflächen, Wohnungsbau und Gewerbe freigegeben, so dass sie als Kleingartenfläche nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die Kleingartenanlage „Im Osterfeld“ in Wattenscheid-Günnigfeld soll erweitert werden.
Die Kleingartenanlage „Im Osterfeld“ in Wattenscheid-Günnigfeld soll erweitert werden. © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

Deshalb hat der Stadtverband dem Umwelt- und Grünflächenamt eine Liste mit potenziellen Erweiterungsflächen bestehender Kleingartenanlagen überreicht, die aus seiner Sicht für die Nutzung von neuen Gartenflächen infrage kommen könnten. Somit würden keine neuen Vereine gegründet, sondern bestehende Kleingärtnervereine in ihrer Fläche vergrößert.

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Nach einer eingehenden Überprüfung mussten laut Stadt viele dieser Flächen aus Naturschutz-, Baurechts- oder Eigentumsgründen verworfen werden. Von den wenig verbliebenen Flächen ist die potenzielle Erweiterungsfläche in Günnigfeld östlich der Kleingartenanlage „Im Osterfeld“ am besten geeignet und, nach einer ersten Einschätzung, am einfachsten zu realisieren. Die Fläche ist auch eine der letzten verbliebenen Vorhalteflächen des Flächennutzungsplans. Außerdem ist sie bereits gemäß Bebauungsplan Nr. 612 – Ortsumgehung Günnigfeld – als Dauerkleingartenanlage festgesetzt. Das Gelände ist rund 15.000 qm groß. Legt man für die Gärten eine Größe von jeweils rund 300 qm zugrunde, so können, unter Berücksichtigung erforderlicher Parkplätze und ggf. eines Vereinshauses, rund 30 bis 40 neue Gärten angelegt werden. Der Stadtverband und der Kleingärtnerverein „Im Osterfeld“ befürworten die Erweiterung an dieser Stelle.

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Mittel im Haushalt der Stadt Bochum

Die Planung und Umsetzung der Maßnahme kann für die Jahre 2023/2024 erfolgen. Die Planungskosten für die Freianlagen schätzt die Stadt auf rund 110.000 Euro. Die Gesamtkosten (Planung Freianlagen, Bau der Freianlagen, Versorgungseinrichtungen, Gutachten etc.) belaufen sich nach einer ersten Kostenschätzung auf rund 770.000 Euro. Die Mittel werden im Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2023 berücksichtigt. Die Maßnahme soll über einen Zeitraum von 30 Jahren abgeschrieben werden, dies führt zu jährlichen Aufwendungen von rund 26.000 Euro.