Vest. . Gladbeck, Marl und Recklinghausen gehören zu den 91 Kommunen in NRW, die vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Höhe der Beteiligung an den finanziellen Lasten der deutschen Einheit klagen.
Unter den 91 Kommunen in NRW, die vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Höhe der Beteiligung an den finanziellen Lasten der deutschen Einheit klagen, sind drei Städte aus dem Kreis. Gladbeck, Marl und Recklinghausen beteiligen sich am Verfahren, das vom Deutschen Städtetag betrieben wird.
Dem Vernehmen nach sind die Kläger nach dem Prozessauftakt optimistisch. Der Rechtsanwalt der Kommunen, Jörg Wacker (Düsseldorf), sieht die Landesregierung in „erheblichen Rechtfertigungsnöten“. Er sei „vorsichtig optimistisch, dass wir mit einem positiven Ergebnis herausgehen werden.“
Optimistische Ausgangslage
Das Gericht habe signalisiert, dass es eine neue Regelung des 2010 von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung verabschiedeten Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW geben werde. „Der Vorsitzende Dr. Bertrams hat durchblicken lassen, dass er das Gesetz für verfassungswidrig hält, weil es nicht im Einklang mit Gemeindefinanzierungs-Rahmengesetzes des Bundes steht“, sagt Recklinghausens Rechtsdezernentin Genia Nölle, die den Verfahrensauftakt beobachtete.
Die Verwaltungsspitze Recklinghausens hatte am 26. April 2010 entschieden, sich an der Klage zu beteiligen. Die Kosten werden solidarisch finanziert und sind von der Einwohnerzahl einer Stadt abhängig. Recklinghausen ist bislang mit 1000 Euro beteiligt.
Die Kläger argumentieren, die veränderte Berechnungsweise verletze die kommunale Finanzausstattungsgarantie. Nölle: „Früher wurde nach tatsächlich entstanden Kosten für die Einheit abgerechnet, jetzt werden hypothetische Kosten umgeschlagen.“ Dagegen wehren sich die Städte. Nach Einschätzung von Dr. Wacker könnte ihnen bis 2019 etwa zwei Milliarden Euro an Belastungen erspart bleiben. Eine Entscheidung fällt das Gericht am 8. Mai, da kurz danach die Neuwahl des Senats ansteht.