Münster. Vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster klagen am Dienstag 91 Kommunen gegen ihre Beteiligung an den finanziellen Lasten der deutschen Einheit. Die Städte und Gemeinden argumentieren, sie müssten bis 2019 zwei Milliarden Euro zusätzlich bezahlen.
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof verhandelt am Dienstag über die Klage von 91 Kommunen gegen ihre Beteiligung an den finanziellen Lasten der deutschen Einheit. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das 2010 von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung verabschiedete Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW. Die Städte und Gemeinden argumentieren, danach müssten sie bis 2019 zwei Milliarden Euro zusätzlich bezahlen.
Nach Angaben des Städte- und Gemeindebunds wird die Verfassungsbeschwerde von weiteren 142 Kommunen unterstützt. Eine Entscheidung wird erst in einigen Wochen erwartet. (dapd)