Münster/Oer-Erkenschwick. .

Acht Hundehalter hatten gegen die Stadt Oer-Erkenschwick geklagt, weil sie für ihre Rottweiler eine höhere Hundesteuer zahlen sollen. Das OVG gab der Stadt nun in zweiter Instanz Recht. Demnach sind auch Rottweiler Kampfhunde.

Ein Rottweiler ist und bleibt ein Kampfhund. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Das Oberverwaltungsgericht in Münster gab es jetzt der Stadt Oer-Erkenschwick schriftlich. Sie durfte und darf für den Rottweiler eine höhere Hundesteuer kassieren.

Die Stadt habe von einer abstrakten Gefährlichkeit des Hundetyps Rottweiler ausgehen dürfen, argumentiert das Oberwaltungsgericht und führt weiter aus: Angesichts des in Nordrhein-Westfalen vorhandenen statistischen Materials über Beißvorfälle hätten die betreffenden Gemeinden auch von einer höheren Besteuerung der Hunderassen Schäferhund und Dobermann absehen dürfen, obwohl der Rottweiler ebenfalls zu den gängigen Gebrauchshunderassen zähle. Diese vorstehenden Überlegungen rechtfertigten aus Lenkungszwecken eine erhöhte Besteuerung, um den Bestand von Rottweilern im Gemeindegebiet zu verringern. Damit ist die Hundesteuersatzung rechtens. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

In Oer-Erkenschwick sind 15 Halter betroffen

Acht Rottweiler-Besitzer aus der Stimbergstadt hatten gegen die Satzung geklagt. Dabei ging es um Form- und Verfahrensdinge sowie um die Frage, ob Rottweiler pauschal höher besteuert werden dürfen. Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen gab den Klägern zunächst recht. Bei dem Verfahren wurden sogar alle Ratsvertreter als Zeugen geladen, die seinerzeit die Satzung im Rat der Stadt verabschiedet hatten. Die Satzung wurde aus Verfahrenfehlern der Verwaltung als nichtig erklärt. So habe der Vorschlag zur Besteuerung von Rottweiler erst per Tischvorlage in der Ratssitzung vorgelegen. Außerdem tauchte die Rottweiler-Besteuerung nicht im Sitzungs-Protokoll auf. Fristen sollten nicht angemessen beachtet worden sein. Gegen das Gelsenkirchener Urteil legte die Stadt in Münster erfolgreich Widerspruch ein.

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Von DerWesten

Wenn das Münsteraner OVG-Urteil vom vergangenen Dienstag rechtskräftig wird, müssen die Besitzer von Rottweilern in der Stimbergstadt rückwirkend bis Januar 2007 pro Jahr 576 Euro Hundesteuer zahlen. Etwa 15 sind davon betroffen.

Stadt hatte sich auf Landesvorgaben berufen

Klar wird durch das OVG-Urteil auch, dasss die Räte der Städte nicht selbst nachweisen müssen, ob eine Hunderasse nun als besonders gefährlich eingestuft wird oder nicht. Der Rottweiler wird wie der Schäferund als gängige Rasse geführt. Dies habe aber keine Aussagekraft über Gefährlichkeit. Diese hat das Land anhand von der Zahl von Fällen in den Hunde Menschen gebissen bzw. angefallen haben, aber zusammengefasst. Die Stadt Oer-Erkenschwick hatte sich in seiner Hundesteuersatzung auf diese Landesvorgaben berufen. Ordnungsamtsleiter Michael Greszkowiak: „Darin sind die gefährlichen Hunderassen aufgeführt.“ Neben dem Rottweiler sind es der Pittbull-Terrier, Mastinos und andere Rassen.

Haltern am See gehört zu den Städten, in denen „Kampfhunde“ nicht extra besteuert werden. Ob Dackel oder Rottweiler, alle zahlen das gleiche. 242 000 Euro nahm die Stadt im vergangenen Jahr ein. In Haltern gibt es 2897 gemeldete Hunde, davon sieben Rottweiler. In Marl gibt es ebenfalls eine Einheitssteuer. Halter von „Gefährlichen Hunden“ müssen, wie in allen anderen Städten auch, die im Landesgesetz vorgesehenen Eignungs- und Versicherungsnachweise führen. In Herten sind insgesamt 3589 Hunde gemeldet, davon 24 „als gefährlich eingestufte“ Hunde, für die höhere Steuer (360 Euro pro Tier) gezahlt werden muss. In Recklinghausen wird auf eine höhere Steuer verzichtet. Dort sind zirka 5500 Hunde gemeldet. Für 180 Hunde wurde eine Erlaubnis zur Haltung erteilt.