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Nach der tödlichen Beißattacke eines Rottweilers auf ein dreijähriges Kind in Zörnigall (Landkreis Wittenberg) gehen die Ermittler von einem vermeidbaren Unglück aus. Das Opfer war durch eine Verletzung der Halsschlagader verblutet.

Nach der tödlichen Beißattacke eines Rottweilers auf ein dreijähriges Kind im sachsen-anhaltischen Zörnigall suchen Polizei und Staatsanwaltschaft weiter nach der Ursache für den folgenschweren Zwischenfall. Die Staatsanwaltschaft geht von einem vermeidbaren Unglück aus. Der „Vorfall fällt aus dem Rahmen eines üblichen Hundeunfalls,“ sagte Oberstaatsanwalt Christian Preissner am Dienstag in Dessau-Roßlau. Der Angriff auf den dreijährigen Jungen, der laut Obduktionsergebnis durch die Verletzung der Halsschlagader verblutet ist, hätte weder eintreten dürfen noch müssen. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) bekräftigte am Dienstag in Magdeburg erneut, dass über die Rasseliste diskutiert werden müsse. Er verwies darauf, dass der Rottweiler in fünf anderen Bundesländern auf einer solchen Liste stehe.

Hövelmann sagte, es müsse kritisch hinterfragt werden, ob wirklich alles unternommen oder alle Möglichkeiten zur Abwendung der Gefahr ausgeschöpft worden seien. Zugleich verwies er aber auch auf das zähe Ringen um eine Regelung in Sachsen-Anhalt. Für eine Änderung seien die Meinungen doch zu unterschiedlich. Das Kampfhundegesetz war am 1. März in Sachsen-Anhalt als letztes Bundesland mit einer solchen Regelung in Kraft getreten.

Staatsanwaltschaft verfolgt drei Spuren

Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen gegen die 76-Jährige aus Zörnigall, auf deren Grundstück der Rottweiler am Samstag ihren dreijährigen Urenkel attackierte und tödlich verletzte.

Preissner verwies auf einen Vorfall vom 1. März dieses Jahres. Damals waren der Rottweiler und die Boxerhündin, die etwa seit drei Jahren mit auf dem Grundstück der 76 Jahre alten Urgroßmutter des Getöteten lebten, ausgerissen und hatten sich Nachbarn bedrohlich genähert. Damals habe die Ordnungsbehörde der Frau Auflagen erteilt. Demnach habe sie auf dem Hof dafür sorgen sollen, dass die Tiere nicht weglaufen können. Die Polizei sprach von einem „verwahrlosten Grundstück“.

Die Herkunft des Rottweilers, der etwa 50 Kilo wog und durch mehrere Schüsse aus der Dienstwaffe eines Polizisten getötet wurde, ist laut Staatsanwaltschaft unklar. „Wir verfolgen drei Spuren“, sagte Preissner. Der Hund könnte aus Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Bayern stammen. Er besitze keinen Chip, der einem Hund unter die Haut gepflanzt werden könne und damit die Herkunft kläre.

Untersuchungen auf Tollwut laufen noch

Kriminalrat Thomas Engel verwies auf das Obduktionsergebnis der Leiche des drei Jahre und drei Monate alten Kindes. Demnach starb das Kind nach Bissen in Kopf und Hals durch innerliche Verblutungen. Der Junge, der knapp elf Kilogramm wog, weise keine Schusswunden auf, sagte der Kriminalist mit Blick auf den Waffeneinsatz eines Beamten.

Unklar ist laut Polizei, ob das Kind auf dem Grundstück der Urgroßmutter lediglich von dem Rottweiler angegriffen wurde. Die Untersuchungen, ob auch die Boxerhündin auf das Kind los gegangen ist, zögen sich noch hin. Während ein Nachbar geschildert habe, dass er beide Hunde an dem Kind gesehen habe, bestritt die Großmutter diese Aussage und will nur den Rottweiler als Angreifer ausgemacht haben.

Die Untersuchungen des getöteten Hundes in einem Institut in Stendal unter anderem auf Tollwut sind den Angaben zufolge noch nicht abgeschlossen. (dapd)