Klare Worte habe das Oberverwaltungsgericht in Münster gefunden, sagt Ordnungsamtsleiter Michael Greszkowiak, der immer wieder wegen der vom Verwaltungsgericht beanstandeten Hundesteuersatzung kritisiert wurde. Das OVG habe der Stadt korrektes Vorgehen attestiert, als sie die Satzung nicht rückwirkend für die vollen vier Jahre aufstellte, fügt der Ordnungsamtsleiter an und zitiert den Vorsitzenden Richter am OVG: „Die Ausführung des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, sind ja schon fast als Aufforderung des Gerichts, an die Verwaltung zu rechtsstaatswidrigen Verwaltungshandeln zu bewerten. Das muss in aller Deutlichkeit gesagt werden.“