Oberlandesgericht urteilt - Michael Wendler darf sich nicht mehr "Der Wendler" nennen
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Düsseldorf/Velbert. . Beide müssen ab sofort aufeinander Rücksicht nehmen: Im Rechtsstreit Wendler gegen Wendler, der es bis vor das Düsseldorfer Oberlandesgericht geschafft hat, hat der 20. Zivilsenat ein Urteil gesprochen. Ohne Zusatz darf sich weder Frank Wendler aus Velbert noch Michael Wendler aus Dinslaken “Der Wendler“ nennen. Es ist ein Patt zwischen den Parteien - mit Vorteilen für den Velberter.
"Der Wendler“ ist eben nicht die „Callas“ - so hatte es der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf schon in der mündlichen Verhandlung anklingen lassen. Was banal klingt, hat für Michael Wendler, den Chart-Stürmer aus Dinslaken, und für Frank Wendler, den Schlager-Sänger aus Velbert, weitreichende Folgen. Am Morgen hat der 20. Zivilsenat unter Vorsitz von Prof. Wilhelm Berneke am OLG ein Urteil im seit langem schwelenden Rechtsstreit Wendler vs. Wendler gesprochen. Aus Laien-Sicht ist es ein Patt zwischen dem Kläger aus Velbert und dem Beklagten aus Dinslaken: Ohne Zusatz des Vornamens darf keiner der beiden sich künftig „Der Wendler“ oder auch nur der „Wendler“ nennen. Beide sollen und müssen sich ab sofort in friedlicher Koexistenz üben. Oder, wie es Sven Kerkhoff, Pressesprecher am OLG formuliert: „Beide müssen aufeinander Rücksicht nehmen.“
"In der deutschen Schlagerszene zumindest seit 2007 hinlänglich bekannt"
Das OLG hat mit seinem Urteilsspruch die Entscheidung der Vorinstanz am Landgericht korrigiert. Das hatte noch befunden, dass aufgrund der großen Bekanntheit des Beklagten keine Verwechslungsgefahr bestünde. Das OLG hingegen schließt, dass das Recht an der Namensbezeichnung dem gebürtigen Wendler Frank ebenso zustehe wie dem Künstler Michael: „Der sei in der deutschen Schlagerszene aber zumindest seit 2007 hinlänglich bekannt, so dass auch er ein Recht an dieser Namensbezeichnung erlangt habe.“ Dieses Recht stehe dem Recht an einem bürgerlichen Namen gleich.
Für den Kläger ist das Urteil ein Sieg: "Der Gerechtigkeit ist Genüge getan", sagt Frank Wendler im Beisein seiner Managerin Angelina Innocente, "ich bin zufrieden und kann damit leben." Einigkeit zwischen den Parteien aber ist weiter nicht in Sicht: Seine Managerin und der Sänger sprechen ohnehin weiter nur von "dem Herrn Norberg", wie Michael Wendler heute offiziell heißt. Noch immer hält bei Frank Wendler die Enttäuschung darüber an, dass "dieser Herr mir das Leben nicht einfach gemacht hat". In den drei Monaten seit der ersten mündlichen Anhörung am OLG ist Frank Wendler viel getourt, "quer durch Deutschland und die Niederlande", seine Managerin Innocente kündigt bereits "viele neue Produktionen" an.
Marke wird gelöscht
Sollte der vermeintlich prominentere Wendler gegen das Urteil verstoßen, könnte Frank Wendler versuchen, bei der dann zuständigen Instanz am Landgericht die Zahlung eines Ordnungsgelds durchzusetzen. Dafür hat das OLG einen Strafrahmen von bis zu 250.000 Euro vorgesehen. Die flößen allerdings nicht an Frank Wendler, sondern an die Staatskasse.
In einem Punkt muss Frank Wendler allerdings eine Niederlage hinnehmen: Die Marke „Der Wendler“, die sich der Velberter beim Deutschen Patent- und Markenamt in München 2008 gesichert hatte, muss er wohl löschen lassen, so ordnete es das OLG an.
Wendler Gestütsparty
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können binnen eines Monats beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Frank Wendler deutet an, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und dann wohl auf Rechtsmittel zu verzichten: "Das Leben geht weiter."
"Er hat als Sänger die gleichen Rechte wie ich"
"Völlig einverstanden" zeigt sich auch Michael Wendler mit dem Urteilsspruch, den er nach eigenen Angaben nachvollziehen kann: "Nur weil ich bekannter bin, habe ich kein Prädikat auf den Namen. Er hat als Sänger die gleichen Rechte wie ich." Für Fans und Medien bleibe er der "Wendler". Schließlich hätten die den Künstler-Namen erst in dieser Form "liebevoll" ersonnen. Mit dem Urteil herrscht für Michael Wendler nun "Rechtssicherheit".
Und doch: Der Unmut über den juristischen Schlagabtausch ist Michael Wendler noch anzumerken: "Wir wollten den ganzen Ärger nicht", betont der Dinslakener. Die Prozess-Welle habe schließlich der "singende Gasflaschen-Händler" losgetreten, wie Michael Wendler den Velberter noch immer verspottet. Es scheint, als habe das Urteil zumindest den verbalen Scharmützeln noch kein Ende gesetzt. Ein Duett der Wendlers dürfte wie gehabt in weiter Ferne liegen.
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