Düsseldorf. . Im Streit um das Recht am Namen „Der Wendler“ treffen sich heute die Anwälte zweier Musiker vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf: der des bekannten Schlagerstars Michael Wendler (40) aus Dinslaken und der des eher regional agierenden Frank Wendler (52) aus Velbert. Beide wollen den Namen „Der Wendler“ für sich allein haben.

Im Streit um das Recht am Namen „Der Wendler“ treffen sich heute die Anwälte zweier Musiker vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf: der des bekannten Schlagerstars Michael Wendler (40) aus Dinslaken und der des eher regional agierenden Frank Wendler (52) aus Velbert. Beide wollen den Namen „Der Wendler“ für sich allein haben.

Klage erhoben hat der Velberter, er tritt seit 1986 vor Publikum auf, singt Schlager, Pop und Country, organisiert auch Veranstaltungen. Aber er kann nicht davon leben, sondern ist im Hauptberuf Gashändler. Den Namen Wendler trägt er seit seiner Geburt. Und seit seiner Jugend werde er auch „der Wendler“ genannt, sagt er. Damit sei er „der wahre Wendler“. 2008 hat er sich „Der Wendler“ als Wortmarke schützen lassen.

Landgericht wies die Klage ab: Verwechslungsgefahr besteht nicht

Michael Wendler trägt den Namen nur als Künstlernamen, wurde als Michael Skowronek geboren, heißt heute Michael Norberg. Seit 1998 tritt er als Michael Wendler auf, hat seither zahlreiche CDs veröffentlicht. Weil er „Der Wendler“ unerlaubt benutzt habe, verklagte der Velberter ihn. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, verlangte auch, dass er die Wortmarke löscht. Denn Michael Wendler sei schon als „Der Wendler“ bekannt gewesen, bevor er die Marke eintragen ließ. Eine Verwechslungsgefahr bestehe nicht.

Frank Wendler will aber nicht aufgeben, zog vor die nächste Instanz. Ob sich die Herren auch persönlich begegnen, bleibt abzuwarten.